
Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Abschnitt 4.2 – Zusätzliche Tauchausrüstung
Ausrüstungen, die nach Abschnitt 5.7 zur Verfügung zu stellen sind, haben den sicherheitstechnischen Erfordernissen zu entsprechen.
Dies wird erreicht, wenn z.B.
Gewichtssysteme bzw. Gewichte unter Wasser leicht ablegbar sind,
Tauchermesser (oder vergleichbares Werkzeug) sicher am Körper (jedoch nicht am Gewichtssystem) befestigt werden können,
Taucherschutzanzüge - abgestellt auf die Tauchbedingungen - wirksam gegen Unterkühlung schützen,
Tauchanzüge nach DIN EN 14225-1 "Tauchanzüge - Teil 1 Nasstauchanzüge" bzw. DIN EN 14225-2 "Tauchanzüge - Teil 2 Trockentauchanzüge" verwendet werden,
Tiefenmesser der DIN EN 13319 "Tauchzubehör, Tiefenmesser und kombinierte Tiefen- und Zeitmessgeräte" entsprechen.
Tauchcomputer können zusätzlich verwendet werden, jedoch haben grundsätzlich Tabellen Vorrang. Warnungen der Geräte sind zu berücksichtigen.