DGUV Regel 101-023 - Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 7, Verhalten bei Taucherunfällen
Abschnitt 7
Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Titel: Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-023
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – Verhalten bei Taucherunfällen

  1. 7.1

    Der Taucheinsatzleiter hat dafür zu sorgen, dass Taucher mit Anzeichen von Druckfall-Erkrankungen umgehend - unter 100% Sauerstoffatmung - in ein Behandlungszentrum gebracht werden.

  2. 7.2

    Bei Vorhandensein einer Taucherdruckkammer kann die Rekompressionsbehandlung an der Tauchstelle eingeleitet werden. Der Taucheinsatzleiter hat zu veranlassen, dass umgehend ein mit Tauchmedizin vertrauter Arzt hinzugezogen wird.

  3. 7.3

    Musste ein Tauchgang abgebrochen und konnten die Haltezeiten nicht eingehalten werden, so ist eine Not-Dekompression zulässig wenn

    • die Gesamtaustauchzeit für den Tauchgang nicht über 35 Minuten beträgt,

    • die Auftauchgeschwindigkeit 10 m/min nicht überschritten wurde,

    • die Haltezeiten auf den Haltestufen bis einschließlich 9 m eingehalten sind,

    • eine betriebsbereite Taucherdruckkammer mit einer unterwiesenen Person an der Tauchstelle zur Verfügung steht,

    • keine Druckfall-Beschwerden aufgetreten sind.

  4. 7.4

    Der Taucheinsatzleiter hat dafür zu sorgen, dass bei einer Not-Dekompression folgende Forderungen eingehalten werden:

    • der Dekompressionsdruck muss 1,2 bar Überdruck = 12 m Ws betragen,

    • vom Beginn des Austauchens bzw. Verlassens der 9 m-Haltestufe bis zum Rekomprimieren des Tauchers in der Taucherdruckkammer auf den Repressionsdruck dürfen nicht mehr als 3 Minuten vergehen,

    • der Taucher muss mit Sauerstoffatmung 30 Minuten auf Rekompressionsdruck gehalten werden und

    • die anschließende Dekompression muss entsprechend einer Aufstieggeschwindigkeit von 2 m/min erfolgen.

  5. 7.5

    Nach einer Not-Dekompression hat der Taucheinsatzleiter dafür zu sorgen, dass der Taucher vor dem nächsten Tauchgang von einem mit der Tauchmedizin vertrauten Arzt untersucht wird.