
Einsatz von Forschungstauchern (bisher: BGR/GUV-R 2112)
Abschnitt 7 – Verhalten bei Taucherunfällen
- 7.1
Der Taucheinsatzleiter hat dafür zu sorgen, dass Taucher mit Anzeichen von Druckfall-Erkrankungen umgehend - unter 100% Sauerstoffatmung - in ein Behandlungszentrum gebracht werden.
- 7.2
Bei Vorhandensein einer Taucherdruckkammer kann die Rekompressionsbehandlung an der Tauchstelle eingeleitet werden. Der Taucheinsatzleiter hat zu veranlassen, dass umgehend ein mit Tauchmedizin vertrauter Arzt hinzugezogen wird.
- 7.3
Musste ein Tauchgang abgebrochen und konnten die Haltezeiten nicht eingehalten werden, so ist eine Not-Dekompression zulässig wenn
die Gesamtaustauchzeit für den Tauchgang nicht über 35 Minuten beträgt,
die Auftauchgeschwindigkeit 10 m/min nicht überschritten wurde,
die Haltezeiten auf den Haltestufen bis einschließlich 9 m eingehalten sind,
eine betriebsbereite Taucherdruckkammer mit einer unterwiesenen Person an der Tauchstelle zur Verfügung steht,
keine Druckfall-Beschwerden aufgetreten sind.
- 7.4
Der Taucheinsatzleiter hat dafür zu sorgen, dass bei einer Not-Dekompression folgende Forderungen eingehalten werden:
der Dekompressionsdruck muss 1,2 bar Überdruck = 12 m Ws betragen,
vom Beginn des Austauchens bzw. Verlassens der 9 m-Haltestufe bis zum Rekomprimieren des Tauchers in der Taucherdruckkammer auf den Repressionsdruck dürfen nicht mehr als 3 Minuten vergehen,
der Taucher muss mit Sauerstoffatmung 30 Minuten auf Rekompressionsdruck gehalten werden und
die anschließende Dekompression muss entsprechend einer Aufstieggeschwindigkeit von 2 m/min erfolgen.
- 7.5
Nach einer Not-Dekompression hat der Taucheinsatzleiter dafür zu sorgen, dass der Taucher vor dem nächsten Tauchgang von einem mit der Tauchmedizin vertrauten Arzt untersucht wird.