DGUV Regel 101-023 - Einsatz von Forschungstauchern

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Forschungstauchen
(DGUV Regel 101-023)

Regel

(bisher BGR/GUV-R 2112)

ccc_2032_as_10.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_2032_as_9.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe: Dezember 2023

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Änderungen zur Ausgabe von 2011:

  • Änderung des Titels von "Einsatz von Forschungstauchern" zu "Forschungstauchen".

  • Überarbeitung und Ergänzung des Kapitels 1 "Anwendungsbereich".

  • Erweiterung und Überarbeitung des Kapitels 2 "Begriffsbestimmungen".

  • Grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Kapitel 2 bis 7.

  • Neustrukturierung der Kapitel 4 "Ausrüstung" und 5 "Betrieb".

  • Neustrukturierung und grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Anhänge 1 bis 3; insbesondere - Aktualisierung der "Austauchtabelle für Atemluft" (Anhang 1.2).

  • Überarbeitung an verschiedenen Stellen in den Anhängen 4 "Ausbildungsplan" und 5 "Anerkennung von Ausbildungen".

  • Aufnahme eines Anhangs 7 "Arbeitsblatt für Wiederholungstauchgänge".

  • Neuformulierung hinsichtlich der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

  • Aktualisierung der Verweise auf das Vorschriften- und Regelwerk des Staates und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auf Normen.

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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Ausrüstung4
Bereitstellung4.1
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)4.2
Ausrüstungsgegenstände des Tauchenden4.3
Kommunikationsverbindung (Telefonleine, drahtlose Kommunikationseinrichtung, Signalleine oder andere) 4.4
Einrichtungen4.5
Betrieb5
Leitung und Aufsicht5.1
Tauchgruppe5.2
Anforderungen an den Forschungstaucher oder die Forschungstaucherin5.3
Anforderungen an den Signalmann oder die Signalfrau5.4
Bereitstellung der Ausrüstung und Einrichtungen5.5
Einsatzbedingungen für Leichttauchgeräte5.6
Schriftliche Aufzeichnungen5.7
Verständigung5.8
Vorbereitung des Tauchganges5.9
Abstieg von Tauchern und Taucherinnen5.10
Tauchgänge5.11
Abbruch von Tauchgängen5.12
Einsatz von schlauchversorgten Leichttauchgeräten5.13
Maßnahmen nach Tauchgängen5.14
Prüfung der Ausrüstung6
Verhalten bei Tauchunfällen7
Anhänge
Erläuterungen zu den AustauchtabellenAnhang 1
Berechnung der AtemgasmengeAnhang 2
Grundsätze für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben für ForschungstauchenAnhang 3
AusbildungsplanAnhang 4
Anerkennung von AusbildungenAnhang 5
LiteraturAnhang 6
Arbeitsblatt für WiederholungstauchgängeAnhang 7

Vorbemerkung

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.