Forschungstauchen
(DGUV Regel 101-023)
Regel
(bisher BGR/GUV-R 2112)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: Dezember 2023
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Änderungen zur Ausgabe von 2011:
Änderung des Titels von "Einsatz von Forschungstauchern" zu "Forschungstauchen".
Überarbeitung und Ergänzung des Kapitels 1 "Anwendungsbereich".
Erweiterung und Überarbeitung des Kapitels 2 "Begriffsbestimmungen".
Grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Kapitel 2 bis 7.
Neustrukturierung der Kapitel 4 "Ausrüstung" und 5 "Betrieb".
Neustrukturierung und grundlegende inhaltliche Überarbeitung der Anhänge 1 bis 3; insbesondere - Aktualisierung der "Austauchtabelle für Atemluft" (Anhang 1.2).
Überarbeitung an verschiedenen Stellen in den Anhängen 4 "Ausbildungsplan" und 5 "Anerkennung von Ausbildungen".
Aufnahme eines Anhangs 7 "Arbeitsblatt für Wiederholungstauchgänge".
Neuformulierung hinsichtlich der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern.
Aktualisierung der Verweise auf das Vorschriften- und Regelwerk des Staates und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie auf Normen.
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DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Ausrüstung | 4 |
Bereitstellung | 4.1 |
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) | 4.2 |
Ausrüstungsgegenstände des Tauchenden | 4.3 |
Kommunikationsverbindung (Telefonleine, drahtlose Kommunikationseinrichtung, Signalleine oder andere) | 4.4 |
Einrichtungen | 4.5 |
Betrieb | 5 |
Leitung und Aufsicht | 5.1 |
Tauchgruppe | 5.2 |
Anforderungen an den Forschungstaucher oder die Forschungstaucherin | 5.3 |
Anforderungen an den Signalmann oder die Signalfrau | 5.4 |
Bereitstellung der Ausrüstung und Einrichtungen | 5.5 |
Einsatzbedingungen für Leichttauchgeräte | 5.6 |
Schriftliche Aufzeichnungen | 5.7 |
Verständigung | 5.8 |
Vorbereitung des Tauchganges | 5.9 |
Abstieg von Tauchern und Taucherinnen | 5.10 |
Tauchgänge | 5.11 |
Abbruch von Tauchgängen | 5.12 |
Einsatz von schlauchversorgten Leichttauchgeräten | 5.13 |
Maßnahmen nach Tauchgängen | 5.14 |
Prüfung der Ausrüstung | 6 |
Verhalten bei Tauchunfällen | 7 |
Anhänge | |
Erläuterungen zu den Austauchtabellen | Anhang 1 |
Berechnung der Atemgasmenge | Anhang 2 |
Grundsätze für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben für Forschungstauchen | Anhang 3 |
Ausbildungsplan | Anhang 4 |
Anerkennung von Ausbildungen | Anhang 5 |
Literatur | Anhang 6 |
Arbeitsblatt für Wiederholungstauchgänge | Anhang 7 |
Vorbemerkung
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.