DGUV Regel 103-009 - Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 13 - 13 Wasserstoffanlagen von Generatoren

Vor dem Öffnen ortsfester Anlagen, in denen sich betriebsmäßig Wasserstoff befindet oder in gefährlicher Menge oder Konzentration ansammeln kann, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zu den Schutzmaßnahmen zählen u.a. das Entfernen von Wasserstoff durch Absaugen oder Verdrängen mit Inertgas.

Inertgas kann in geschlossenen Räumen zu einer Gefährdung führen (z.B. Erstickungsgefahr).

Zu Explosionsgefährdungen durch Wasserstoff siehe auch Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre" (TRBS 2152 und ergänzende Teile 1 bis 4).