DGUV Regel 103-009 - Wärmekraftwerke und Heizwerke

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9 - 9 Schutz vor elektrischen Gefährdungen

Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel in Kraftwerken kann für die beschäftigten Personen eine erhöhte elektrische Gefährdung bestehen. Eine erhöhte elektrische Gefährdung besteht in leitfähiger Umgebung und in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit.

Ein leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist gegeben, wenn dessen Begrenzungen im Wesentlichen aus metallischen Teilen bestehen oder elektrisch leitfähig sind, eine Person mit ihrem Körper großflächig in Berührung mit der umgebenden Begrenzung stehen kann und die Möglichkeit der Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt ist (Definition nach DIN VDE 0100-706 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-706).

Eine leitfähige Umgebung liegt vor, wenn deren Begrenzungen vollständig oder teilweise aus metallischen Teilen bestehen oder elektrisch leitfähig sind. Eine großflächige Berührung ist hier nichtzwingend gegeben.

Eine leitfähige Umgebung liegt z.B. auf Gitterrostbühnen und an Rohrleitungen vor.

Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit können z.B. in Behältern, Silos, Rohrleitungen und Kesseln vorliegen.

Zum Schutz vor gefährlichen Körperdurchströmungen in diesen Bereichen sind Schutzmaßnahmen gemäß Information "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594) zu treffen. Dazu zählen Schutz durch:

  • Kleinspannung,

  • Schutztrennung,

  • Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD).

CCC_2029_41
CCC_2029_42
Abb. 9.2.1Beispiel für einen Schutzkleinspannungsverteiler zum Einsatz in leitfähigen Bereichen mit begrenzter BewegungsfreiheitAbb. 9.2.2Beispiel für einen Schutztrenntransformator zum Einsatz in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit
CCC_2029_43
CCC_2029_44
Abb. 9.2.3Beispiel für einen Kleinverteiler mit Fehlerstromschutzeinrichtung zum Einsatz in leitfähiger Umgebung. Eine Verwendung in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist nicht zulässig.Abb. 9.2.4Beispiel für eine vorgeschaltete Fehlerstromschutzeinrichtung mit separater Absicherung zum Einsatz in leitfähiger Umgebung. Eine Verwendung in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit ist nicht zulässig.