DGUV Information 209-078 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Absauganlagen einkaufen - aber richtig! Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Technische Auslegung der Anlage

Hierzu muss dem Anbieter oder der Anbieterin die Aufgabenstellung möglichst genau beschrieben werden. Dazu sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:

  • abzusaugende Gefahrstoffe

  • angewandtes Arbeitsverfahren

  • Art und Anzahl der Arbeitsplätze (ggf. Anzahl der Beschäftigten, für die die Anlage ausgelegt ist)

  • Umgebungsbedingungen, bauliche Randbedingungen

Anbieter und Anbieterinnen sollten

  • nachweislich bewährte Technik einsetzen,

  • möglichst Referenzen für den konkreten Anwendungsfall nennen können,

  • ggf. Prüfzeugnisse (z. B. DGUV-Zertifikat) vorweisen können.