DGUV Information 209-078 - Gesund und fit im Kleinbetrieb Absauganlagen einkaufen - aber richtig! Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung

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Abschnitt 9 - 9 Wann ist meine Anlage in Ordnung?

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Für die Abnahme ist die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anlagenparameter nachzuweisen.

Insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahme muss nachgewiesen werden. Wie dies geschieht, sollte bei Auftragsvergabe vereinbart werden. Das kann z. B. durch Messung der Gefahrstoffkonzentration in der Hallenluft und im Atembereich der betroffenen Beschäftigten erfolgen.