Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen
Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (BekGS 409)
Vom 1. Januar 2012 (GMBl S. 119)
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Anwendungsbereich | Einleitung |
Übersicht über die Fragen | Fragenkatalog |
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH | 1 |
Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen | 2 |
Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV | 3 |
Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung | 4 |
Sonstige Informationen unter REACH | 5 |
Zulassung, Substitution, Beschränkung | 6 |
Abkürzungen und Begriffe | Anlage 1 |
Checkliste der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" zur Anwendung mitgelieferter Gefährdungsbeurteilungen nach § 7 Absatz 7 GefStoffV, erweitert um Spalte "Abschnitt im SDB oder ES" | Anlage 2 |