DGUV Information 213-033 - Gefahrstoffe in Werkstätten

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Gefahrstoffe bei der Oberflächenreinigung

Gefährdung durch Kaltreiniger und Lösemittel Zum Entfernen von Bohr-, Schmier-, Schneid- und Härteölen sowie von Kühlschmierstoffemulsionen werden Kaltreiniger oder verschiedene Lösemittel verwendet. Auch zur Vorbereitung für die Oberflächenbeschichtung von Werkstücken im Werkstattbereich werden häufig Kaltreiniger oder Lösemittel eingesetzt, siehe Abb. 28 und 29.

Hat die Substitutionsprüfung ergeben, dass man weder auf Reinigungsschritte verzichten, noch auf chemikalienfreie mechanische oder thermische Verfahren ausweichen kann, stehen als Kaltreiniger oder Lösemittel folgende Produktgruppen zur Verfügung:

  • Halogenfreie organische Lösemittel

  • Wässrige Lösungen (Tenside)

  • Pflanzenöleste

Die genannten Produkte sind nach GefStoffV/CLP zu kennzeichnen. Alle Produktgruppen müssen entsprechend ihrem Gehalt an gesundheitsschädlichen und/oder entzündbaren Bestandteilen nach GefStoff gekennzeichnet sein. Viele derzeit auf dem Markt befindliche Kaltreiniger sind nach GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.

Auf der Basis von Chlorkohlenwasserstoffen (CKW) dürfen Kaltreiniger mit den Inhaltsstoffen Dichlormethan, Trichlorethen (Tri) und Tetrachlorethen (Per) nur noch in geschlossenen Anlagen verwendet werden. Nach Möglichkeit ist auf den Einsatz von Kaltreinigern auf der Basis von Chlorkohlenwasserstoffen zu verzichten.

Reiniger auf Basis halogenfreier organischer Lösemittel

Viele Kaltreiniger basieren auf Gemischen von Kohlenwasserstoffen, Alkoholen, Ketonen, Estern und Lactamen (siehe Anhang 1).

Hinsichtlich der Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefahren siehe die Ausführungen im Kapitel 2.4 "Gefahrstoffe in der Oberflächenbehandlung".

Reiniger auf Pflanzenölbasis

Anstelle von Reinigungsmittel auf der Basis organischer Lösemittel haben sich in der Praxis Reinigungsmittel auf der Basis von Pflanzenölestern für viele Reinigungsvorgänge in Werkstätten als geeignet erwiesen.

Die Pflanzenölester sind nicht als Gefahrstoffe eingestuft und somit nicht gekennzeichnet. Diese Pflanzenölester verdampfen nahezu nicht und die Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz ist gering. Das hat zur Folge, dass aufwändige Schutzmaßnahmen, wie z. B. Absaugung und Explosionsschutz, entfallen können. Bei Hautkontakt sollten Handschuhe getragen werden.

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Abb. 28
Kaltreinigerstation in einer Werkstatt

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Abb. 29
Gebindegrößen von Kaltreinigern

Gegenüber herkömmlichen Reinigungsmitteln haben die Pflanzenölester einen geringeren Verbrauch (keine Verdunstung!), eine höhere Fettaufnahmekapazität und höhere Standzeiten.

Reiniger auf wässriger Basis

Reiniger auf wässriger Basis sind schwerflüchtige Vielkomponentengemische, die Tenside, Laugen (wie zum Beispiel Natriumhydroxid), Amine, Komplexbildner, Korrosionsinhibitoren, Silikate, Phosphate und Konservierungsmittel enthalten können.

Im Fachhandel ist eine Vielzahl von neutralen, aber auch alkalischen und sauren Reinigern auf wässriger Basis erhältlich. Die alkalischen und sauren Reiniger haben jedoch ätzende oder reizende Eigenschaften. Die ätzende Wirkung dieser Reiniger nimmt mit steigender Konzentration, steigender Temperatur und der Länge der Kontaktzeit zu. Bei Tätigkeiten mit diesen Reinigern sind insbesondere die Augen, die Haut sowie die Schleimhäute gefährdet.

Schutzmaßnahmen

Im Wesentlichen sind die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Reinigern identisch mit denen im Kapitel 2.4 "Gefahrstoffe bei der Oberflächenbehandlung" beschriebenen Schutzmaßnahmen zu Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Farben, Lacken und Verdünnern.

Ersatzstoffe, Substitution

Wo es das Arbeitsverfahren erlaubt, sollten Reiniger auf der Basis organischer Lösemittel durch Reiniger auf Pflanzenölbasis oder durch wässrige Reiniger ersetzt werden. Bei der Auswahl von Reinigersystemen auf der Basis organischer Lösemittel sind aromatenfreie oder aromatenarme Produkte und solche mit einem möglichst hohen Flammpunkt zu bevorzugen. Hinweise liefert die Gefahrstoff-Datenbank der BG BAU "WINGISonline".

Beim Einsatz von Reinigern auf der Basis organischer Lösemittel sollte man bei der Auswahl darauf achten, dass der Flammpunkt möglichst hoch (über 60 °C , keine Kennzeichnung als entzündbar) liegt, um das Verdampfen der Lösemittel möglichst gering zu halten. Der Flammpunkt ist im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 "Physikalische und chemische Eigenschaften" zu finden.

Der Einsatz von Ottokraftstoffen zur Oberflächenreinigung ist verboten.

Technische Schutzmaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit entzündbaren organischen Lösemitteln ist darauf zu achten, dass Zündquellen (Rauchen, offene Flammen, Schweißperlen, Schleiffunken, Schlagfunken, heiße Oberflächen) und elektrostatische Aufladungen vermieden werden. Die Verwendung entzündbarer Lösemittelgemische in Reinigungsanlagen erfordert die Einhaltung von weitergehenden Explosionsschutzmaßnahmen. (z. B. Konzentrationsüberwachung, etc.).

Ausgehend von einer maximalen Raum- und Verarbeitungstemperatur von 30 °C ergeben sich die nachfolgenden Anforderungen an den Ex-Schutz. Liegt der Flammpunkt bei Gemischen 15 °C oder bei Reinstoffen um 5 °C über der Verarbeitungstemperatur sind keine besonderen Maßnahmen an den Ex-Schutz zu stellen. In der Tabelle 13 sind exemplarisch typische Inhaltsstoffe von Kaltreinigern aufgeführt.

Tabelle 13
Kaltreiniger - Stoffe und Gemische, Flammpunkt-Kriterium

VerbindungsklassenAllgemein einsetzbar *:
Flammpunkt
≥ 35 °C für Reinstoffe
≥ 45 °C für Gemische
Nur mit besonderen Ex-Schutz-Maßnahmen einsetzbar *:
Flammpunkt
< 35 °C für Reinstoffe
< 45 °C für Gemische
Kohlenwasserstoffe
  • aliphatisch, (aromatenarm oder aromatenfrei), typischer Siedebereich > 155 °C

  • Testbenzine (aromatenarm oder aromatenfrei), typischer Siedebereich > 155 °C

  • Testbenzine (aromatenhaltig)

  • Terpene

  • aliphatisch, (aromatenarm oder aromatenfrei), typischer Siedebereich ca. 40- 140 °C

  • Testbenzine (aromatenhaltig)

Kohlenwasserstoffe
  • aromatisch Solventnaphtha (SN)

  • aromatisch (Xylol, Ethylbenzol)

Alkohole
  • Ethanol

  • 1-Propanol

  • 2-Propanol

  • 1-Butanol

  • 2-Methyl-1-propanol

Ketone
  • Cyclohexanon

  • Aceton

  • Methylethylketon

  • 4-Methyl-2-pentanon

Ester
  • Pflanzenölester

  • Dibasische Ester (DBE)

  • Essigsäureethylester

  • Essigsäurebutylester

Dies ist insbesondere bei der Anwendung von Ultraschall zu beachten, da das Reinigungsmedium dadurch erwärmt wird. Ausreichende Sicherheit kann geräteseitig durch Temperaturbegrenzung (Abschaltung, Kühlung) gewährleistet werden. Die Gefahr elektrostatischer Aufladung ist zu berücksichtigen (Maßnahmen siehe TRGS 727).

Reinigungstätigkeiten mit organischen Lösemitteln sind möglichst in geschlossenen Anlagen oder unter Absaugung an der Entstehungsstelle durchzuführen. Bei Reinigungstätigkeiten ist darauf zu achten, die Menge an organischen Lösungsmitteln zu minimieren.

Kleinmengen an Kaltreinigern und Lösemitteln, die unterhalb der Mengen, die in Tabelle 5 (siehe Nummer 1.6.4) genannt sind, sind in Arbeitsräumen idealweise in Sicherheitsschränken aufzubewahren.

Persönliche Schutzausrüstungen

Bei Reinigungsarbeiten ist Handschutz und Augenschutz zu verwenden.

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Abb. 30
Kennzeichnung des Arbeitsbereichs, -platzes mit Piktogrammen nach ASR A1.3 (M009 "Handschutz benutzen" und M004 "Augenschutz benutzen")

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Abb. 31a und 31b
Verwendung von Handschuhen bei der Teilereinigung

Augenschutz

Bei Spritzgefahr ist geeigneter Augenschutz (Gestellbrille, Korbbrille) zu tragen.

Handschutz

Für viele Lösemittel eignen sich Handschuhe aus Nitrilkautschuk.

Hautschutz

Der Hautkontakt ist sowohl mit lösemittelhaltigen Reinigern als auch mit Kaltreinigern auf wässriger Basis wegen möglicher Hautschäden unbedingt zu vermeiden.

Geeignete Hautreinigungs- und Hautpflegemittel müssen ausgewählt, zur Verfügung gestellt und benutzt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit Kaltreinigern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob eine dermale Belastung, beispielsweise Feuchtarbeit, vorliegt. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist in diesem Fall anzubieten. Gegebenenfalls kann auch eine Pflichtvorsorge erforderlich werden.

Notfallmaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit Kaltreinigern oder Lösemitteln ist es besonders wichtig, auf einen unbeabsichtigten Austritt vorbereitet zu sein. Die Einführung eines Notfallmanagements gewährleistet ein zielgerichtetes und planvolles Vorgehen bei der Schadensbegrenzung und Beseitigung der ausgetretenen Stoffe. Sicherheitsübungen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen; sinnvoll ist mindestens eine Übung pro Jahr. Dabei wird geübt, wie sich die Beschäftigten im Notfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Schadensfälle und das Vorgehen sind in regelmäßigen Abständen zu üben.

Bei Tätigkeiten mit Kaltreinigern oder Lösemitteln ist es angezeigt ein Bindemittel (z. B. Blähglimmer, Kieselgur) und ein Sammelgefäß vorzuhalten.

Nicht allgemein einsetzbar bedeutet in diesem Fall, dass der Flammpunkt

  • bei Gemischen weniger als 15 °C

  • bei Reinstoffen weniger als 5 °C

über der Verarbeitungs- oder Umgebungstemperatur liegt (siehe TRGS 721).