Abschnitt 4 - Anwendungsbeispiele
Abb. 1: Kennzeichnung für Aceton nach GHS
Unterliegt ein Versandstück den Gefahrgut-Transportvorschriften, so wird die äußere Verpackung wie bisher gemäß dieser Vorschriften gekennzeichnet. Ist aber die Versandverpackung gleich der Einzelverpackung wie beispielweise bei einer Gasflasche, so sind auch Kennzeichnungselemente nach der Stoffrichtlinie (s. Abbildung 2) bzw. GHS (s. Abbildung 3) anzubringen.
Abb. 2: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und Stoffrichtlinie
Abb. 3: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und GHS
Abb. 4: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung
Abb. 5: Beschriftung von Rohrleitungen