DGUV Information 213-038 - GHS - Merkblatt für Einsatzkräfte

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Abschnitt 4 - Anwendungsbeispiele

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Abb. 1: Kennzeichnung für Aceton nach GHS

Unterliegt ein Versandstück den Gefahrgut-Transportvorschriften, so wird die äußere Verpackung wie bisher gemäß dieser Vorschriften gekennzeichnet. Ist aber die Versandverpackung gleich der Einzelverpackung wie beispielweise bei einer Gasflasche, so sind auch Kennzeichnungselemente nach der Stoffrichtlinie (s. Abbildung 2) bzw. GHS (s. Abbildung 3) anzubringen.

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Abb. 2: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und Stoffrichtlinie

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Abb. 3: Etikett für eine Gasflasche nach Transportrecht und GHS

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Abb. 4: Neue Gefahrenpiktogramme in einer Betriebsanweisung

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Abb. 5: Beschriftung von Rohrleitungen