DGUV Information 213-038 - GHS - Merkblatt für Einsatzkräfte

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Abschnitt 1 - Allgemeines

Im Jahr 2003 veröffentlichte die Vereinten Nationen (UN) das sogenannte "Purple Book", in dem ein "Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)" beschrieben wird. Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 *) am 20.01.2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich. Die CLP-Verordnung vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf der Basis des UN-Global Harmonisierten Systems.

Die neuen Einstufungskriterien und Kennzeichnungen für Stoffe und Gemische sind seit dem 20. Januar 2009 gültig. Den Herstellern wird allerdings eine Übergangsfrist für die Umsetzung gewährt. Spätestens ab dem 1. Juni 2015 muss alles entsprechend der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein.

Dieses Merkblatt gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfeleistungsorganisationen und des Katastrophenschutzes einen kurzen Überblick über das GHS.

Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.