DGUV Information 211-030 - Arbeitsschutz - mit System sicher zum Erfolg

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Anhang

Informationen, Angebote und Schriften

Informationen und Angebote, die Ihnen die Umsetzung in die Praxis erleichtern:

Speziell für Ihre Branche bietet Ihre Unfallversicherung

  • Informationen, Handlungshilfen und Seminare,

  • fachkompetente Ansprechpartnerpersonen.

(Adressen von Unfallversicherungsträgern und anderen Stellen im Internet unter www.dguv.de)

Informationen und Schriften des Fachbereichs "Organisation des Arbeitsschutzes"(FB ORG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, z. B.

  • DGUV Information 211-019 "Arbeitsschutzmanagementsysteme. Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen"

  • Verbesserung der Arbeitsschutzleistung durch ein AMS (Indikatoren und Kriterien zur Wirksamkeit von AMS)

  • Nationaler Leitfaden für AMS

(Download unter www.dguv.de/Webcode/d657256)

Einzelheiten der Begutachtung

Anfrage an Ihre Unfallversicherung

Sie erhalten Informationen über die Vorgehensweise bei der Begutachtung und über geeignete AMS-Angebote. Ihre Unfallversicherung prüft die Voraussetzungen für eine Begutachtung, legt den Geltungsbereich fest und trifft eine Vereinbarung mit Ihnen.

Bestandsaufnahme

Am Beginn des Begutachtungsverfahrens steht entweder

  • eine interne Bestandsaufnahmen durch den Betrieb (z. B. mittels des GDA-ORGAchecks oder einer Umsetzungshilfe der Unfallversicherung)

oder

  • eine externe Bestandsaufnahme durch die Unfallversicherung (z. B. im Rahmen einer AMS-Beratung durch die Unfallversicherung).

Maßnahmen planen und umsetzen

Als Ergebnis der Bestandsaufnahme optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation. Bei Bedarf unterstützt Sie Ihre Unfallversicherung im Rahmen ihrer AMS-Angebote, z. B. mit Umsetzungshilfen, Beratung oder Seminaren.

Vor-Begutachtung (Stufe 1)

Die AMS-Dokumentation und Vorgehensweisen Ihres Betriebs werden begutachtet, z. B. hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen nach der Bestandsaufnahme, der Zielsetzungen im Arbeitsschutz, der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen oder der Verfahren zur ständigen Verbesserung innerhalb des Geltungsbereichs. Ihre AMS-Dokumentation muss Aussagen zu den Inhalten einer Umsetzungshilfe der Unfallversicherung bzw. zu den relevanten Elementen des Kapitels 2 des Nationalen Leitfadens für AMS enthalten. Sollte Ihre AMS-Dokumentation nicht ausreichend sein, so haben Sie Gelegenheit, vor der weiteren Begutachtung die notwendigen Verbesserungen durchzuführen.

Begutachtung im Betrieb (Stufe 2)

Im Rahmen der Begutachtung wird durch

  • Befragungen,

  • Prüfen von Aufzeichnungen

    und

  • Beobachtung von Tätigkeiten und Prozessen

die Umsetzung des AMS beurteilt und durch repräsentative Stichproben die Wirksamkeit des AMS überprüft. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem wirksamen Handeln im Arbeitsschutz vor Ort.

Bericht und Bescheinigung

Über die Begutachtung und deren Ergebnisse erhalten Sie einen Bericht, der gegebenenfalls auch Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen enthält. Nach erfolgreicher Begutachtung wird Ihnen von der Leitung der Präventionsabteilung Ihrer Unfallversicherung eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass das AMS Ihres Betriebs die Anforderungen der Umsetzungshilfe Ihrer Unfallversicherung bzw. des Nationalen Leitfadens für AMS erfüllt und dass es wirksam umgesetzt ist. Wird aufgrund von Abweichungen keine Bescheinigung ausgestellt, ist nach Verbesserungen eine ergänzende Begutachtung möglich. Die Bescheinigung ist 3 Jahre gültig, sofern die dafür vereinbarten Grundlagen weiter bestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit können Sie eine neue Bescheinigung in Verbindung mit einer Wiederholungs-Begutachtung beantragen.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de