DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 2.3 - Maßnahmen festlegen

Festzuhalten ist, dass in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zunächst die technischen und die organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen sind, bevor die persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Bei der Auswahl der CS-Kleidung sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen, die neben der Schutzwirkung gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen auch die Gebrauchs- und Trageeigenschaften betreffen:

  • Die Schutzwirkung der CS-Kleidung muss unter Berücksichtungen der Durchdringung (Permeation) gegenüber den eingesetzten Produkten/Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen ausgewählt werden. Es muss eine möglichst große Schutzwirkung gegen die auftretenden Gefährdungen (chemische, physikalische, biologische, thermische, etc.) erreicht werden. Von der Durchdringungszeit hängt die Tragedauer der CS-Kleidung ab.

  • Materialien, die eine gute Schutzwirkung gegen eine Chemikalie aufweisen, schützen unter Umständen weniger gut gegen andere Chemikalien oder Stoffmischungen. Diese können unter Umständen andere Eigenschaften aufweisen, als man aufgrund der Kenntnis über die Eigenschaften der einzelnen Bestandteile erwartet.

  • Falls die Notwendigkeit besteht, muss eine leichte Reinigungs- und Desinfizierbarkeit (auch Dekontamination) der Kleidung möglich sein.

  • Die Arbeitsplatzbedingungen (Wechselwirkung von Chemikalien, Hitze, Kälte, Staub, Schwere der Tätigkeit, Zeitraum in dem die PSA getragen werden muss) sind bei der Auswahl der CS-Kleidung zu beachten.

  • Weitere Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, wie elektrostatische Aufladung, Spritzer von heißem Metall, offene Flammen, Maschinen mit beweglichen Teilen in denen sich CS-Kleidung verfangen könnte, können hinsichtlich der Materialien der CS-Kleidung, deren Beständigkeit oder deren Einsatzbereich ausschlaggebend sein.

  • Letztendlich können persönliche Faktoren wie bestehende Allergien oder die körperliche Verfassung Einschränkungen für die Auswahl der CS-Kleidung bedeuten. Es muss eine möglichst gute Verträglichkeit (Wärmedämmung, Oberflächenstruktur, Passform, Komfort bezüglich Bewegungsfreiheit, Allergenfreiheit) für die Beschäftigten erreicht werden.

bgi-8685_bild01.jpg  Wichtig ist in jedem Fall, die CS-Kleidung so auszuwählen, dass besonders bei mehreren zeitgleich oder zeitnah nacheinander auftretenden Gefährdungen die CS-Kleidung einen umfassenden Schutz gegen alle Gefährdungen bietet.

Sind diese Faktoren erfüllt, sind bereits wesentliche Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Beschäftigten geschützt sind und bei der Arbeit durch die CS-Kleidung nicht behindert werden.