DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.3 - Welche arbeitsmedizinische Betreuung ist notwendig?

Das Tragen von CS-Kleidung stellt in der Regel eine zusätzliche Belastung (vor allem eine Herz-Kreislauf-Belastung) für den Träger dar.

Besonders beim Tragen von Atemschutz muss daher eine Eignung nachgewiesen werden. Diese ist mittels spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt festzustellen und mit Nachuntersuchungen zu begleiten, dabei ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu beachten.

Werden flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe getragen, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV je nach Tragedauer anzubieten, bzw. als Pflichtuntersuchungen zu veranlassen.

Der "Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen" gibt eine Hilfestellung hierzu.