DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 5.1 - 5 Was muss organisiert werden?
5.1 Wie muss Chemikalienschutzkleidung gelagert und vorgehalten werden?

Bei der Lagerung von noch unbenutzter CS-Kleidung ist darauf zu achten, dass diese nach Herstellerangaben sachgerecht erfolgt. Beim Öffnen von Paketen mit CS-Kleidung ist darauf zu achten, dass durch das Aufschlitzen des Paketes mit einem Messer die CS-Kleidungsstücke nicht angeschnitten und dadurch unbrauchbar werden.

In der Praxis bietet es sich an, pro Mitarbeiter und Arbeitstag mehrere CS-Anzüge zur Verfügung zu stellen und die Tätigkeiten so zu organisieren, dass zwischendurch auch Tätigkeiten durchgeführt werden können, bei denen keine CS-Kleidung getragen werden muss. Das bedeutet, am Arbeitsplatz müssen einige Schutzanzüge vorgehalten werden, damit ggf. ein schneller Austausch erfolgen kann.