DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 4.7 - Wie muss Chemikalienschutzkleidung entsorgt und/oder dekontaminiert werden?

Wenn CS-Kleidung entsorgt wird, müssen die Herstellerinformationen und ggf. Umweltschutzvorschriften beachtet werden, da CS-Kleidung nach Kontakt mit Chemikalien oder biologischen Arbeitsstoffen evtl. als Sondermüll entsorgt werden muss.

Reinigen lohnt sich bei CS-Anzügen dann, wenn die CS-Anzüge für einen Mehrfacheinsatz geprüft und zugelassen sind. Die Reinigung und Lagerung hat dann entsprechend der Herstellerinformation zu erfolgen.

Ist die CS-Kleidung mit einem biologischen Arbeitsstoff kontaminiert, muss ggf. noch vor dem Ausziehen eine Dekontamination/Desinfektion nach den Herstellervorschriften und unter Verwendung der vorgegebenen Dekontaminations-/Desinfektionsmittel erfolgen.

Die Dekontamination soll eine Verbreitung von biologischen Arbeitsstoffen reduzieren und das Risiko für den Träger vermindern, sich noch beim Ablegen der Schutzkleidung zu infizieren oder zu sensibilisieren.

Einige Hersteller von CS-Anzügen bieten daher maßgeschneiderte Lösungen aus CS-Anzügen und geeigneten Dekontaminationsmitteln an. Bei der Planung ist daher auch daran zu denken, dieses geeignete Dekontaminationsmittel vorzuhalten.