DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 4.6 - Was ist bei Chemikalienschutzkleidung gegen biologische Arbeitsstoffe insbesondere zu beachten?

Wurde ermittelt, dass im Arbeitsbereich mit biologischen Arbeitsstoffen zu rechnen ist, muss die CS-Kleidung hierauf abgestimmt werden.

CS-Anzüge, die nach der DIN EN 14 126 zertifiziert wurden, sind am Piktogramm für biologische Gefährdungen zu erkennen.

Die Leistungsstufen die das Anzugmaterial bei der Zertifizierung erreicht hat, sind in der Herstellerinformation angegeben. Je höher diese Stufe ist, desto "dichter" ist der CS-Anzug.

Bei der Prüfung wird nur das Anzugmaterial und nicht der ganze Anzug geprüft. Es ist daher empfehlenswert Anzüge mit abgeklebten Nähten einzusetzen. Die abgeklebten Nähte verhindern ein Eindringen von gefährlichen Materialien über den Faden der Naht oder die Einstichlöcher an der Naht. Abgeklebte Nähte sind insbesondere dann eine nötige Voraussetzung, wenn die CS-Anzüge nach der Verwendung dekontaminiert werden müssen.