DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 3.3 - Informationen des Herstellers

Die Schutzkleidung ist dem Kunden mit schriftlichen Informationen auszuliefern. CS-Anzüge werden in der Regel mit einer Herstellerinformation ausgeliefert, die folgendes enthält:

  • Name des Herstellers oder vollständige Adresse,

  • Produktbezeichnung,

  • Piktogramme und Leistungsstufen sowie

  • Adresse der überwachenden (zertifizierenden) Stelle.

In der Herstellerinformation sind außerdem Warnhinweise angegeben, die Piktogramme und Leistungsstufen werden erläutert und die Nummern der einschlägigen Europäischen Norm werden mit Veröffentlichungsjahr angegeben.

Einige Hersteller bieten die Gebrauchanweisungen zusätzlich im Internet als "download" an, für den Fall, dass das Dokument nicht mehr griffbereit ist.

Der Information des Herstellers kann außerdem eine Aufstellung der Chemikalien oder Chemikaliengemische entnommen werden, gegen welche die Schutzkleidung geprüft worden ist, sowie die Leistungsstufe, die bei dieser Prüfung erreicht wurde. Da in der Regel eine ganze Reihe von Prüfungen durchgeführt wird, werden die Ergebnisse der Übersichtlichkeit wegen häufig tabellarisch angegeben.

Weitere zusätzliche Leistungsmerkmale, gegen die die CS-Kleidung ggf. geprüft worden ist, sind ebenfalls aufgelistet. Hierzu gehören die Prüfungen gegen mechanische Beständigkeit. Dies sind wichtige Informationen z.B. für den Fall, dass in dem Arbeitsbereich in dem die Schutzkleidung eingesetzt werden soll, solche zusätzlichen Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden sind. Muss in einem engen Bereich gearbeitet werden, sollte ein CS-Anzüge eingesetzt werden, der eine hohe mechanische Beständigkeit hat und nicht so dünn ist, dass er schnell reißt.

Die Zusatzinformationen helfen also auch schnell festzustellen, ob die CS-Kleidung auch gegen diese Gefährdung schützt.