DGUV Information 212-019 - Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

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Abschnitt 3 - Welche Chemikalienschutzkleidung gibt es?

Das Angebot an unterschiedlichen Chemikalienschutzkleidungen ist vielfältig, aber nicht jede CS-Kleidung ist für jeden Zweck geeignet.

So gibt es CS-Kleidung aus isolierendem Material, die bei Chemieunfällen oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden, aber auch aus leichterem Material welches einen Schutz gegen Chemikalienspritzer bieten kann.

Chemikalienschutzkleidung (CS-Kleidung) umfasst Kleidung, die zum Schutz gegen Chemikalien getragen wird und den ganzen Körper wie ein Chemikalienschutzanzug (CS-Anzüge) oder größere Teile des Körpers (wie eine Schürze) bedeckt.

CS-Kleidung nach den Normen DIN EN 13 034 und DIN EN 14 605 (wie Schürzen, Armschützer, Ärmelschützer, Hauben, Hosen) bedeckt nur einen Teil des Körpers und ist für den Schutz bei gelegentlichen Tätigkeiten mit Chemikalien gedacht. Solche Einzelteile werden auch als partieller Schutz bezeichnet.

Chemikalienschutzanzüge (CS-Anzüge) nach DIN EN 943 und DIN EN 13 982-1 sind Vollschutzanzüge, die meist in Verbindung mit Atemschutz verwendet werden. CS-Anzüge können aus miteinander kombinierten Kleidungsstücken bestehen, die Schutz für den Körper bieten. Ein Anzug kann auch zusätzliche Schutzmerkmale aufweisen, wie eine mit ihm verbundene Haube oder ein Helm, sowie Stiefel, Socken oder Handschuhe. Solche CS-Anzüge gibt es als Einwegschutzkleidung, für den begrenzten Mehrfacheinsatz oder als wieder verwendbare Anzüge.

Vor dem Inverkehrbringen von CS-Kleidung muss ein Hersteller wie bei jeder Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) einige Voraussetzungen beachten: