DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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Anhang 7 - Glossar

ATESchätzwert akuter Toxizität (Acute Toxicity Estimate)
ATPAnpassung an den Technischen Fortschritt (Amendment to Technical Progress)
CLPRegulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures
ECHAEuropäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, in Helsinki)
eSDSErweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH (besteht aus einem Sicherheitsdatenblatt und einem Anhang, der die Expositionsszenarien enthält: entweder für die einzelnen Inhaltsstoffe, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wurde oder für die jeweilige Zubereitung)
GefStoffVGefahrstoffverordnung
GHSGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
H-SatzGefahrenhinweis (hazard statement)
LC50letale (=tödliche) Konzentration (engl. Concentration), bei der 50 % der Versuchtiere sterben
LD50letale (=tödliche) Dosis, bei der 50 % der Versuchtiere sterben
P-SatzSicherheitshinweis (precautionary statement)
SADTTemperatur der selbstbeschleunigenden Zersetzung (self-accelerating decomposition temperature)
STOTSpezifische Zielorgantoxizität (specific target organ toxicity) Spezifische nichttödliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit nach einmaliger oder wiederholter Exposition. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar und/oderverzögert auftreten, sofern diese Wirkungen nicht ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.
TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe
UNECEUnited Nations Economic Commission for Europe

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
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