DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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Abschnitt 2 - Gefahrenklassen

Stoffe werden als gefährlich eingestuft, wenn ihnen aufgrund ihrer Eigenschaften mindestens eine Gefahrenklasse zugeordnet werden kann. Die bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale werden durch Gefahrenklassen ersetzt und unterschieden in:

  • Physikalisch-chemische Gefahren

  • Gefahren für die menschliche Gesundheit

  • Gefahren für die Umwelt

Die CLP-Verordnung sieht 28 Gefahrenklassen vor und ist damit wesentlich differenzierter als die Einstufung anhand der bisherigen 15 Gefährlichkeitsmerkmale. Eine Gegenüberstellung der Anzahl der Gefährlichkeitsmerkmale nach der Stoffrichtlinie und der Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung zeigt Tabelle 1.

GefahrenStoffrichtlinie Gefährlichkeitsmerkmale AnzahlCLP-Verordnung Gefahrenklassen Anzahl
Physikalisch-chemische516
Gesundheit910
Umwelt12
Tabelle 1 Gegenüberstellung Gefährlichkeitsmerkmale nach Stoffrichtlinie und Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung

Bei den bisherigen Gefährlichkeitsmerkmalen war in der Regel die Schwere der Gefahr unmittelbar erkennbar (z. B. "sehr giftig", "giftig" und "gesundheitsschädlich"). Die einzelnen Gefahrenklassen dagegen geben "nur" die jeweilige Wirkung an. Abhängig von der Schwere der Gefahr werden die Gefahrenklassen in bis zu vier Kategorien bzw. sechs Unterklassen oder sieben Typen untergliedert. Mit steigender Nummerierung bzw. mit fortlaufendem Buchstaben im Alphabet nimmt die Gefahr ab (siehe Abbildung 1).

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Abb. 1 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

Die Gefährlichkeitsmerkmale "sehr giftig", "giftig" und "gesundheitsschädlich" werden nach CLP-Verordnung beispielsweise in die Gefahrenklasse "Akute Toxizität" überführt und darin in vier Kategorien unterteilt.

Bei den Gefährlichkeitsmerkmalen "hochentzündlich", "leichtentzündlich" und "entzündlich" erfolgt die Zuordnung nach CLP-Verordnung je nach Aggregatzustand und Erscheinungsform der Stoffe (fest, flüssig, gasförmig, Aerosol) sowie der genauen Wirkung in eigene Gefahrenklassen. Diese werden wiederum in bis zu drei Kategorien unterteilt.

Dieser Zusammenhang wird in Abbildung 2 verdeutlicht.

ccc_1995_03.jpg
Abb. 2 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

In den Tabellen 2 bis 4 sind die Gefahrenklassen mit ihren Bezeichnungen sowie ihren Unterklassen, Kategorien bzw. Typen zusammengestellt.

lfd. NummerBezeichnung der GefahrenklasseUnterklassen/Kategorien/Typen
1Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit ExplosivstoffInstabil explosiv und Unterklasse 1.1 bis 1.6
2Entzündbare Gase
(einschließlich chemisch instabile Gase)
Kategorien 1 und 2
(Kategorien A und B)
3AerosoleKategorien 1 bis 3
4Oxidierende GaseKategorie 1
5Gase unter DruckKategorie 1
6Entzündbare FlüssigkeitenKategorien 1 bis 3
7Entzündbare FeststoffeKategorien 1 und 2
8Selbstzersetzliche Stoffe und GemischeTypen A bis G
9Pyrophore FlüssigkeitenKategorie 1
10Pyrophore FeststoffeKategorie 1
11Selbsterhitzungsfähige Stoffe und GemischeKategorien 1 und 2
12Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgebenKategorien 1 bis 3
13Oxidierende FlüssigkeitenKategorien 1 bis 3
14Oxidierende FeststoffeKategorien 1 bis 3
15Organische PeroxideTypen A bis G
16Korrosiv gegenüber MetallenKategorie 1
Tabelle 2 Gefahrenklassen für die physikalisch-chemischen Gefahren mit Unterklassen, Kategorien bzw. Typen
GefahrenklasseBezeichnung der GefahrenklasseKategorien
1Akute ToxizitätKategorien 1 bis 4
2Ätz-/Reizwirkung auf die HautKategorien 1 und 2
3Schwere Augenschädigung/AugenreizungKategorien 1 und 2
4Sensibilisierung der Atemwege/HautKategorie 1, 1A, 1B Atemwege, Kategorie 1, 1A, 1B Haut
5KeimzellmutagenitätKategorien 1A, 1B, 2
6KarzinogenitätKategorie 1A, 1B, 2
7ReproduktionstoxizitätKategorie 1A, 1B, 2; Wirkungen auf/über Laktation
8Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition)
Kategorien 1 bis 3
9Spezifische Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition)
Kategorien 1 und 2
10AspirationsgefahrKategorie 1
Tabelle 3 Gefahrenklassen für die Gesundheitsgefahren mit Kategorien
lfd. NummerBezeichnung der GefahrenklasseKategorien
1GewässergefährdendakutKategorie 1
langfristigKategorien 1 bis 4
2Die Ozonschicht schädigendKategorie 1
Tabelle 4 Gefahrenklassen für die Umweltgefahren mit Kategorien

Neu gegenüber den alten Gefährlichkeitsmerkmalen sind u. a. eigene Gefahrenklassen für:

  • Aerosole

  • Gase unter Druck

  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

  • Pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe [=selbstentzündlich an Luft bei Raumtemperatur]

  • Organische Peroxide

  • Korrosiv gegenüber Metallen

  • Aspirationsgefahr

    [Eindringen von flüssigen oder festen Stoffen oder Gemischen in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt]

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)

    [Spezifische nichttödliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit nach einmaliger oder wiederholter Exposition. Dazu gehören alle eindeutigen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Körperfunktionen beeinträchtigen können, unabhängig davon, ob diese reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar und/oder verzögert auftreten, sofern diese Wirkungen nicht ausdrücklich von anderen Gefahrenklassen erfasst werden.]

Detaillierte Angaben zu den Einstufungskriterien werden im Anhang I der CLP-Verordnung beschrieben.