DGUV Information 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Hilfen zur Umsetzung

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GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Hilfe zur Umsetzung der CLP-Verordnung
(DGUV Information 213-034)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8658)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Das Global Harmonisierte System1
Aufbau der CLP-Verordnung1.1
Hauptelemente des Global Harmonisierten Systems1.2
Fortschreibung der CLP-Verordnung1.3
Gefahrenklassen2
Gefahrenpiktogramme und Signalwörter3
Gefahrenpiktogramme3.1
Signalwörter3.2
Gefahrenhinweise - H-Sätze4
Sicherheitshinweise - P-Sätze5
Fristen für die Umsetzung - Zeitplan6
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz7
Gefährdungsbeurteilung7.1
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Gefahrstoffverzeichnis7.2
Verpackungen7.3
Betriebsanweisung und Unterweisung7.4
Innerbetriebliche Kennzeichnung7.5
LiteraturAnhang 1
Gefahrenklassen- und Gefahrenkategorie-CodesAnhang 2
GefahrenpiktogrammeAnhang 3
Gefahrenhinweise - H-SätzeAnhang 4
Gefahrenhinweise für physikalisch-chemische Gefahren
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
Ergänzende Gefahrenmerkmale - physikalisch-chemische Eigenschaften
Ergänzende Gefahrenmerkmale - gesundheitsgefährliche Eigenschaften
Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Stoffe und Gemische
Sicherheitshinweise - P-SätzeAnhang 5
Sicherheitshinweise-Allgemeines
Sicherheitshinweise - Prävention
Sicherheitshinweise - Entsorgung
Gegenüberstellung der Gefahrenpiktogramme nach der CLP-Verordnung und der Gefahrensymbole nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWGAnhang 6
Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren
Brand- und Explosionsgefahren
Gesundheitsgefahren
GlossarAnhang 7

Vorbemerkung

In verschiedenen Arbeitsprozessen werden gefährliche Stoffe und Gemische eingesetzt und verwendet. Erste Hinweise darauf, dass es sich dabei um Gefahrstoffe handelt, welche gefährlichen Eigenschaften diese besitzen, welche Gefahren auftreten können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, erhält der Anwender aus der Einstufung und der Kennzeichnung. Daher sollte diese durch die globalen Warenströme weltweit einheitlich sein.

Ziel der Vereinten Nationen (UN) war es bereits seit langem, für Stoffe und Gemische eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung zu erreichen. Im Jahr 2003 veröffentlichte die UN das sogenannte "Purple Book", in dem ein "Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)" beschrieben wird. In diesem Dokument wurde für die Einstufung von Stoffen ein einheitlicher Kriterienkatalog festgelegt und für die Kommunikation der Gefahren neue vereinheitlichte Elemente entwickelt.

Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich.

Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ersetzt ab 1. Juni 2015 die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG vollständig. Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

Die CLP-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert und an den technischen Fortschritt angepasst. Diese Änderungen werden in Form von Änderungsverordnungen, den sogenannten ATP veröffentlicht. In der vorliegenden Fassung dieser Information wurden sämtliche Änderungen bis einschließlich der 6. ATP berücksichtigt.

Diese Information gibt einen Überblick über das GHS und enthält Hilfestellungen für die Anwendung der CLP-Verordnung und die Umsetzung in der Praxis.