Abschnitt C30.2 - Hygienemaßnahmen im Einsatz - Verantwortung der Einsatzkräfte
Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren.
An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden.
Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 - P3.
Essen und Trinken an der Einsatzstelle
nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche,
nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen.
Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren.
Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser.
Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial- und Aufenthaltsräume.
Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen.
Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben.
Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten.
Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren.
Bei möglicher Schadstoffkontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich.
Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen. Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten.
Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können.
Reinigungsstation am Löschfahrzeug mit fließendem Wasser, Reinigungs- und Pflegemitteln aus Direktspendern und Einmalhandtüchern
Grobreinigung der Schutzstiefel