Abschnitt C30.1 - Hygienemaßnahmen an Einsatzstellen - Verantwortung der Einsatzleiter
An Einsatzstellen müssen Einsatzleiter Gefährdungsabschätzungen bezüglich möglicher Schadstoffe vornehmen, z.B. Informationen aus Einsatzplänen über gelagerte Stoffe oder PCB-haltige Kondensatoren einholen.
Fahrzeuge an Einsatzstellen so aufstellen lassen, dass das Eindringen von Schadstoffen in die Mannschaftskabine möglichst vermieden wird.
Die Einsatzdauer von Einsatzkräften in schadstoffbelasteten Bereichen auf das Nötige beschränken. Ggf. müssen zusätzliche persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden, z.B. Kontaminationsschutzanzüge, Chemikalienschutzanzüge.
Während der Brandbekämpfung und während der Nachlösch- und Aufräumarbeiten noch "warmer" Brandstellen muss grundsätzlich das Tragen geeigneter Atemschutzgeräte zum Schutz vor Schadstoffinhalation sichergestellt werden. Nach "Feuer aus" können Brandstellen noch 1 - 2 Stunden "warm" sein.
Das Rauchen, Trinken und Essen im Gefahrenbereich schadstoffbelasteter Einsatzstellen ist grundsätzlich zu unterlassen.
Nach Einsatzende alle, insbesondere durch Schadstoffe verunreinigten Ausrüstungen, Geräte und Schläuche unter fließendem Wasser grob reinigen, ggf. auch die Einsatzfahrzeuge. Verunreinigungen nicht in Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser verschleppen. Bis zur Endreinigung am Feuerwehrhaus oder in der feuerwehrtechnischen Einrichtung den Transport ggf. in gesonderten Fahrzeugen durchführen lassen.
Stark kontaminierte Schutzkleidung und Geräte ggf. schon an der Einsatzstelle in Foliensäcke verpacken, kennzeichnen und der fachgerechten Reinigung zuführen.
Brandgase und Schadstoffe ziehen genau in Richtung Mannschaftskabine.
Die Einsatzdauer von Einsatzkräften in schadstoffbelasteten Bereichen auf das Nötige beschränken.
Hygienemaßnahme bei Bergungsarbeiten: Einweg-Schutzanzug, Einweg-Schutzhandschuhe und filtrierende Halbmaske
Aufräum- und Nachlöscharbeiten unter Atemschutz