DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C29 - C29 Sicherer Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben

Einsätze im Bereich von Baugruben und Gräben haben nur einen geringen Anteil an der Summe aller technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren. Sind Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen allerdings erforderlich, geschieht dies in der Regel im Bereich eingestürzter oder nicht standsicherer Baugruben- oder Grabenwände.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben.

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Das unmittelbar an der Baugrube aufgestellte Einsatzfahrzeug bildet eine unnötige und gefährliche Auflast für die Böschungskante.

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiel:

  • Bei Bergungsarbeiten in einem Rohrleitungsgraben von nachrutschenden Erdmassen teilweise verschüttet worden.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen beim Einsatz im Bereich von Baugruben und Gräben entstehen insbesondere durch

  • Erdmassen und nicht standsichere Baugruben- und Grabenwände, wenn

    • Einsatzkräfte durch einbrechende oder nachrutschende Erdmassen verschüttet oder eingequetscht werden können,

    • mangelhaft verbaute Erdwände einstürzen können,

    • durch einstürzende Baugruben- und Grabenwände benachbarte Gebäude und erdverlegte Leitungen beschädigt werden können,

  • das Einsatzumfeld, wenn

    • gefährdete Erdwände durch Einsatzfahrzeuge, Einsatzkräfte oder Einsatzmaßnahmen zusätzlich belastet oder erschüttert werden,

    • an Einsatzstellen durch Bodenunebenheiten, Gräben, Böschungen oder herumliegende Einsatzmittel die Trittsicherheit beeinträchtigt ist,

    • bei schlechter Sicht die Einsatzstellenbeleuchtung unzureichend ist.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Bei Objekten, deren Standsicherheit zweifelhaft ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gegen Einsturz getroffen werden, soweit dies zum Schutz der Feuerwehrangehörigen erforderlich ist.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten"

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Schwer zugängliche Einsatzstelle. Der Zugang in dem engen Arbeitsraum der verbauten Baugrube ist nur mittels Leitern möglich.