DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C27.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Rettungswesten - Schutz gegen Ertrinken

  • Geeignete Auftriebsmittel zum Schutz gegen Ertrinken sind ohnmachtssichere, selbsttätig wirkende Rettungswesten. Auftrieb und Funktion werden über ein vollautomatisches Aufblassystem erzeugt oder sind wie bei Feststoff-Auftriebswerkstoffen ständig gegeben.

  • Stehen Rettungswesten bei Einsätzen an Gewässern nicht zur Verfügung oder besteht einsatzbedingt trotz Tragens von Rettungswesten die Gefahr des Ertrinkens, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen, z.B. durch Anseilen der Einsatzkräfte. Dies gilt z.B., wenn Personen im Wasser auf Grund starker Strömung in Rohrleitungen, Düker oder Durchlässe gezogen werden und ertrinken können.

  • Achtung: beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung kann eine Seilsicherung jedoch lebensgefährlich sein. Gerät die Einsatzkraft unter Wasser zieht sie die vollgelaufene Wathose in Kombination mit dem dann straffen Seil der Sicherung nach unten. Daher ist beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung eine Rettungsweste mit 275 kN Auftrieb oder eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung durch den Träger zu bevorzugen.

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    Diese Rettungswesten ermöglichen freie Beweglichkeit.

  • Rettungswesten der Gruppe 150 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-3 sind zum Schutz gegen Ertrinken bei üblicher persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.

  • Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-2 sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen, z.B. Feuerwehrüberjacke, Pressluftatmer.

  • Beeinträchtigungen und Behinderungen durch Rettungswesten können vermieden werden, wenn Rettungswesten gewählt werden, die bei geringem Gewicht einen ausreichenden Auftrieb haben, nicht unnötig sperrig sind und freie Beweglichkeit ermöglichen, z.B. vollautomatische Aufblassysteme.

  • Rettungswesten müssen mindestens einmal jährlich von einer dazu befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

  • Bezüglich der Pflege, Reinigung und Nutzung sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.