DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt C25.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Kennzeichnungsarten für Fahrzeuge und Versandstücke

Warntafeln ohne Kennzeichnungsnummern:

  • An Lastkraftwagen, Sattelzügen und Lastzügen, die gefährliche Güter in bestimmter Menge transportieren, muss jeweils vorne und hinten eine mind. 40 cm x 30 cm große orangefarbene Warntafel angebracht sein.

  • Warntafeln weisen auf besondere Gefahren hin.

  • Warntafeln müssen entfernt sein, wenn keine Gefahrgüter geladen sind.

Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern:

  • Zusätzlich zu den neutralen Warntafeln vorne und hinten am Fahrzeug sind bei Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Tankcontainern, die bestimmte Gefahrgüter transportieren, an den Seiten eines jeden Tanks oder jeder Tankabteilung Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht.

    bgi-8651_abb372.jpg

    Fahrzeuge mit Warntafel ohne Kennzeichnungsnummer

  • Seitliche Warntafeln müssen dann nicht vorhanden sein, wenn an Fahrzeugen mit nur einer Tankabteilung anstelle der neutralen Warntafeln die Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sind.

  • Warntafeln enthalten zwei Nummern zur Identifizierung,

    • in der oberen Hälfte die Gefahrnummer,

    • in der unteren Hälfte die Stoffnummer (UN-Nummer).

  • Warntafeln müssen entfernt sein, wenn die Tanks gereinigt und entgast sind.

bgi-8651_abb373.jpg

Tankfahrzeug - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzetteln

bgi-8651_abb374.jpg

Eisenbahnwaggon - Warntafel mit Kennzeichnungsnummern und Gefahrzettel

Bedeutung der Gefahrnummern:

  • Die Ziffern der Gefahrnummern weisen auf folgende Stoffe hin:

    2Gasförmige Stoffe
    3Entzündbare flüssige Stoffe
    4Entzündbare feste Stoffe
    5Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
    6Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
    7Radioaktive Stoffe
    8Ätzende Stoffe
    9Verschiedene gefährliche Stoffe
  • Es gibt Ziffernkombinationen mit besonderer Bedeutung, z.B.:

    • Sind die ersten beiden Ziffern gleich, bedeutet dies eine Zunahme der Hauptgefahr, z.B. bedeutet die Ziffer 66 = sehr giftiger Stoff.

    • Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angehängt.

    • Ist der Gefahrnummer der Buchstabe "X" vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

    • Beispiele für besondere Ziffernkombinationen:

      22=tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend
      X 333=selbstentzündlicher flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert; Wasser nur auf besondere Weisung einsetzen
      90=umweltgefährdender Stoff; verschiedene gefährliche Stoffe

Bedeutung der Stoffnummer (UN-Nummer):

  • Die Stoffnummer besteht zur Kennzeichnung des Stoffes aus einer vierstelligen Zahl.

  • Mit Hilfe der Stoffnummer kann der Gefahrstoff einer Stoffliste entnommen werden.

  • Eine Stoffnummer kann eine ganze Stoffgruppe mit ähnlichen Eigenschaften umfassen.

  • Durch Kenntnis eines Stoffes lassen sich seine Eigenschaften, mögliche Gefahren und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Einsatz aus Merkblättern, Nachschlagewerken oder Datenbanken ermitteln.

bgi-8651_abb375.jpg

Gefahrnummer (oben) und Stoffnummer (UN-Nummer, unten)

bgi-8651_bild05.jpgGefahrzettel:

  • Zusätzlich zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Warntafeln müssen Transportgefäße und Versandstücke mit Gefahrzetteln gekennzeichnet sein.

  • Gefahrzettel weisen durch farbige Kennzeichnung, Symbole und ggf. auch Aufschriften auf besondere Gefahren hin.

  • Für das Verhalten bei Transportunfällen werden Unfallmerkblätter als schriftliche Weisungen mitgeführt, z.B. mit Angaben über Eigenschaften und Gefahren des Ladegutes und erforderliche Erstmaßnahmen.

bgi-8651_abb376.jpg

Gefahrzettel an einem Versandkarton

bgi-8651_abb377.jpg

Gefahrzettel an einer Sauerstoffflasche (Transportgefäß)

Unfallmerkblätter:

  • Unfallmerkblätter werden im Führerhaus mitgeführt.

Hinweis:

  • Ladungen können immer falsch oder unklar deklariert sein. Deshalb gilt: Wenn möglich, das Ladegut kontrollieren.

  • Dadurch, dass Gefahrgüter erst ab bestimmten Mengen kennzeichnungspflichtig sind, können sie auch ohne jede äußere Kennzeichnung eines Tranportfahrzeuges an der Einsatzstelle vorhanden sein.

bgi-8651_abb378.jpg

Unfallmerkblatt