DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C24.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Begriffe

Niederspannungsanlagen

  • sind Starkstromanlagen mit Nennspannungen zwischen beliebigen Leitern, die bei Wechselspannung bis 1 000 Volt mit einer Betriebsfrequenz von maximal 500 Hertz, bei Gleichspannung bis 1 500 Volt betragen, z.B.:

    • Hausinstallationen,

    • Installationen für industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe,

    • Fahrleitungen der Straßenbahn.

Hochspannungsanlagen

  • sind elektrische Starkstromanlagen oder ihre Teile mit Nennwechselspannungen zwischen beliebigen Leitern über 1 000 Volt mit Betriebsfrequenzen unter 100 Hertz und Gleichspannungsanlagen über 1 500 Volt, z.B.:

    • Schalt- und Umspannungsanlagen,

    • Freileitungen,

    • Anlagen und Fahrzeuge elektrischer Bahnen.

  • Hochspannungsanlagen sind mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.

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Hochspannungsanlagen werden heute mit dem Warnzeichen W08 "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung" gekennzeichnet.

Elektrofachkräfte

  • müssen auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung übertragene Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen können.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen

  • müssen durch eine Elektrofachkraft über notwendige Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterwiesen bzw. angelernt sein.

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Hochspannungsanlage der Bahn - gekennzeichnet noch mit dem bekannten rechteckigen Warnschild mit rotem Blitz.

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