DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C23.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Elektrische Betriebsmittel richtig auswählen und sicher einsetzen

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen im Einsatz- und Übungsdienst eingesetzt werden, wenn sie der Schutzart IP 44 entsprechen und die Steckvorrichtungen druckwasserdicht sind.

  • Elektrische Betriebsmittel, die nach den speziellen Normen des Feuerwehrwesens beschafft werden, entsprechen diesen Anforderungen.

  • Vorrangig sind für die Stromversorgung die Stromerzeuger der Feuerwehr einzusetzen.

  • Müssen elektrische Betriebsmittel im Ausnahmefall an Fremdinstallationen angeschlossen werden, darf der Anschluss nur über besondere Personenschutzschalter erfolgen.

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    Verwendung eines Personenschutzschalters

  • Personenschutzschalter, die über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine fest installierte Steckvorrichtung geschaltet werden können, müssen mindestens DIN VDE 0661 entsprechen und dürfen höchstens eine Schutzkontakt-Steckvorrichtung (AC 230 V/16 A) aufweisen.

    • Sie müssen den mechanischen Anforderungen für Baustellen entsprechen, d.h. stoßgeschützt sein und der Schutzart IP 54 entsprechen. Steckverbindungen müssen druckwasserdicht sein.

    • Es sind Schutzschalter nach DIN VDE 0661 zu verwenden.

    • Personenschutzschalter sind möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.

  • Werden anstelle von Leitungstrommeln nach DIN 14 680 andere Leitungsroller verwendet, müssen diese DIN EN 61 316 entsprechen. Zusätzliche Anforderungen: Schutzart IP 54, Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F 3G2,5 bzw. 5G2,5, Länge max. 50 m, Stecker und Steckdosen druckwasserdicht.

  • Leitungsroller sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln.

  • Die Gesamtleitungslänge der an einen genormten Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten.

  • Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung ganz vom Gehäuse abzuwickeln.

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    Leitungstrommeln bei der Benutzung ganz abwickeln.

  • Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, schutzisoliert und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ausgestattet sein. Das Anschlusskabel darf max. 10 m lang sein und muss einen Querschnitt von mind. 1,5 mm2 haben. Die Steckvorrichtung muss druckwasserdicht sein. Treten beim Einsatz besondere Umgebungsbedingungen auf, sind die Arbeiten einzustellen, z.B. bei Nässe oder Feuchtigkeit.

  • Es dürfen nur schutzisolierte handgeführte Elektrowerkzeuge und -geräte beschafft werden.

  • Drehstromsteckvorrichtungen bis AC 32 A müssen fünfpolig sein.

Schutzarten nach DIN VDE 0470-1 (EN 60 529):

  • Die Schutzart elektrischer Betriebsmittel wird durch Kurzzeichen angegeben, z.B. IP 54 für Flutlichtstrahler 1 000 W.

  • Das Kurzzeichen setzt sich aus den Kennbuchstaben "IP" und zwei Kennziffern des Schutzgrades zusammen:

    • Die 1. Kennziffer steht für den Schutz gegen Fremdkörper und Staub; Schutzgrad 1 bis 6.

    • Die 2. Kennziffer steht für den Schutz gegen Nässe; Schutzgrad von 1 bis 8.

    • Für verschiedene Schutzarten gibt es grafische Symbole.