Abschnitt C22 - C22 Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern
Leitern dienen vorrangig als Verkehrswege, um hoch gelegene oder unzugängliche Stellen zu erreichen. Im Feuerwehrdienst ersetzen Leitern zudem Rettungs- und Angriffswege, wenn bauliche Verkehrswege an erforderlicher Stelle nicht vorhanden oder nicht mehr benutzbar sind.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum sicheren Umgang mit tragbaren Leitern.
Unfallbeispiele:
Beim Besteigen des B-Steckleiterteiles vom Steckkasten abgerutscht und das Bein aufgerissen.
Beim Einsteigen in das Fenster den Halt verloren, von der Leiter abgerutscht und abgestürzt.
Beim Einlassen der dreiteiligen Schiebleiter wurden mehrere Finger der Hand eingeklemmt und gequetscht.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Umgang mit tragbaren Leitern entstehen insbesondere
durch die Auswahl, wenn
Mängel an Leitern bestehen, z.B. Sprossen oder Holme beschädigt sind,
für den jeweiligen Einsatzzweck ungeeignete Leitern verwendet werden,
durch die Aufstellung, wenn Leitern
zu flach oder zu steil aufgestellt werden,
nicht standsicher aufgestellt werden, z.B. auf unebenen oder unbefestigten Flächen,
ungesichert in Fahrwegen aufgestellt werden,
an unsichere Auflagepunkte angelegt werden, z.B. an Glasscheiben,
beim Einsatz, wenn
Wasser von Leitern aus abgegeben wird,
Leitern überlastet werden,
ohne sicheren Halt ein-, aus- oder übergestiegen wird.
Schutzziel:
Leitern sind standsicher und sicher begehbar aufzustellen.
Weitere Informationen:
Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI/GUV-I 694)
Grundsatz "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (BGG/GUV-G 9102)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 "Tragbare Leitern"
Einsatz von Steckleiter und Schiebleiter bei der Bekämpfung eines ausgedehnten Wohnungsbrandes.