DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C20.3 -  bgi-8651_bild06.jpg  Grundregeln für den sicheren Einsatz mit Atemschutzgeräten

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bgi-8651_bild06.jpgSicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Einheitsführer

  1. 1.

    Unter Atemschutzgeräten nur nach G26 untersuchte, geübte und voll einsatzfähige Feuerwehrangehörige einsetzen.

  2. 2.

    Atemschutztrupps müssen vollständig ausgerüstet sein.

  3. 3.

    Es dürfen nur vollzählige Atemschutztrupps eingesetzt werden. Einzelne Feuerwehrangehörige dürfen nicht eingesetzt werden.

  4. 4.

    Innerhalb eines Atemschutztrupps dürfen nur gleiche und einsatzbereite Atemschutzgeräte eingesetzt werden.

  5. 5.

    Atemschutzgeräte dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs an- und abgelegt werden.

  6. 6.

    Die Atemschutzüberwachung muss sichergestellt und kontrolliert werden.

  7. 7.

    Es muss eine ständige Verbindung zum eingesetzten Atemschutztrupp sichergestellt sein.

  8. 8.

    Der Rückzugsweg des Atemschutztrupps muss gesichert sein. Sicherungsmöglichkeiten sind insbesondere Schlauchleitungen und Feuerwehrleinen. Sprechfunk allein ist keine ausreichende Sicherung.

  9. 9.

    Ständig muss mindestens ein Sicherheitstrupp am Zugang zur Einsatzstelle zum sofortigen Einsatz bereitstehen.

  10. 10.

    An unübersichtlichen Einsatzstellen muss für jeden eingesetzten Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp bereitstehen.

bgi-8651_bild06.jpgSicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten - Grundregeln für Atemschutzgeräteträger

  1. 1.

    Persönliche Schutzausrüstungen müssen vollständig angelegt sein. Im Innenangriff sind insbesondere auch vorhandene Feuerschutzhauben einzusetzen.

  2. 2.

    Nur dann als Atemschutzgeräteträger tätig werden, wenn man sich körperlich dazu in der Lage fühlt.

  3. 3.

    Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen. Erforderliche Dicht- und Funktionsprüfungen nicht vergessen.

  4. 4.

    Nur auf Weisung des Einheitsführers und nach Registrierung für die Atemschutzüberwachung vorgehen. Als Trupp nur geschlossen vor- und zurückgehen.

  5. 5.

    Lungenautomaten erst anschließen, wenn der Gefahrenbereich erreicht ist.

  6. 6.

    Den Lungenautomaten nicht selbst in das Anschlussstück der Vollmaske einschrauben oder einstecken. Soweit nicht andere Personen helfen, unterstützen sich die Geräteträger gegenseitig.

  7. 7.

    In verqualmten Räumen nur kriechend (Seitenkriechgang) vorgehen.

    • Faustformel: Wenn ich aufrecht stehend meine Füße nicht mehr sehen kann, muss ich auf die Knie.

    • Vorsicht: Bei vorgelagertem Körperschwerpunkt besteht erhöhte Absturzgefahr an Absturzkanten.

  8. 8.

    Rückzugsweg durch Schlauchleitung oder Feuerwehrleine sichern.

  9. 9.

    Regelmäßig den Flaschendruck kontrollieren. Für den Rückweg den doppelten Luftvorrat des Hinwegs einplanen.

  10. 10.

    Regelmäßige Rückmeldung über Standort und/oder besondere Ereignisse. Nach dem Einsatz meldet sich der Trupp beim zuständigen Einheitsführer zurück.