DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C20 - C20 Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten

Zum Schutz vor gefährlicher Atmosphäre müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzt werden. Voraussetzung für den Atemschutzeinsatz sind zwingend zu beachtende Einsatzgrundsätze, die der Sicherheit und dem geordneten Einsatzablauf dienen. Einheitsführer und Atemschutzgeräteträger sind dabei gleichermaßen für den sicheren Atemschutzeinsatz verantwortlich.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum Einsatz mit Atemschutzgeräten.

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Brandbekämpfung unter Atemschutz

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Innenangriff verlor der Truppmann auf Grund der Verqualmung im Objekt die Orientierung, geriet in Panik und stürzte die Treppe herunter.

  • Der unter Atemschutz eingesetzte Angriffstrupp zog sich bei einer Rauchdurchzündung Verbrennungen im Kopfbereich zu.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen beim Einsatz mit Atemschutzgeräten entstehen insbesondere durch

  • unzureichende oder unvollständige persönliche Schutzausrüstung, wenn

    • Körperteile im Innenangriff ungeschützt bleiben,

  • ungeeignete oder nicht einsatzbereite Atemschutzgeräte, wenn

    • bei unbekannter oder gefährlicher Atmosphäre umluftabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden, z.B. Filtergeräte,

    • der Flaschendruck vor Einsatzbeginn nicht ausreichend ist,

  • Nichtbeachten von Einsatzgrundsätzen, z.B. wenn

    • ein Atemschutztrupp nicht gesichert und nicht überwacht wird,

    • ein Atemschutztrupp in Not gerät und kein Sicherheitstrupp bereitsteht,

  • Atemschutzgeräteträger, die

    • im Atemschutzeinsatz ungeübt oder nicht praxisnah ausgebildet sind,

    • zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht leistungsfähig sind, z.B. durch gesundheitliche Beeinträchtigung,

  • über ihre Leistungsgrenzen hinaus beansprucht werden, z.B. wenn Ruhezeiten zwischen zwei Atemschutzeinsätzen nicht eingehalten werden.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziele:

  • Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte benutzt werden.

  • Beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten ist dafür zu sorgen, dass eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich in nicht gefährdetem Bereich aufhalten, sichergestellt ist.

  • Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Sicherheitstrupp mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen.

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Längst ein Muss:
Atemschutzeinsatz beim PKW-Brand

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen siehe:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz"