DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt C18.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicherheitstechnische Ausrüstung der Motorsäge

  • Motorsägen sind sicher, wenn sie über die erforderlichen Sicherheitsausrüstungen verfügen.

  • Hinweis: Ältere Motorsägen sind nachrüstbar. Dies gilt auch für die Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitsausrüstungen, z.B. Sicherheitsketten und Sicherheitsschienen. Auskünfte erteilen die Hersteller.

  • Bei der Verwendung von Sonderkraftstoff wird eine Benzolbelastung verhindert.

  1. (1)

    Vibrationsgedämpfte Griffe für beide Hände

    • zur Vibrationsdämpfung zwischen den Baugruppen der Motorsäge.

  2. (2)

    Vorderer Handschutz

    • Der vordere Handschutz schützt vor Verletzungen an Hand und Unterarm, falls die Motorsäge hochschlägt oder die Hand abrutscht.

    • Der Handschutz ist zugleich Auslöseelement der Kettenbremse.

    • Hinweis: Der hintere Handschutz schützt vor Verletzung der Hand beim Führen der Motorsäge.

  3. (3)

    Kettenfang

    • zum Schutz vor Verletzungen bei Kettenriss.

    • Der unterhalb der Schienenbefestigung am Motorgehäuse sitzende Kettenfang fängt die gerissene Sägekette auf.

  4. (4)

    Kettenbremse

    • zum schlagartigen Stillsetzen der Sägekette, z.B. beim Hochschlagen der Motorsäge.

  5. (5)

    Gashebelsperre

    • zur Verhinderung des Anlaufens der Sägekette bei unbeabsichtigtem Berühren des Gashebels.

  6. (6)

    Kurzschlussschalter

    • Ein schnelles Ausschalten ohne Loslassen des Handgriffs wird ermöglicht.

  7. (7)

    Sägekette

    • geschärft und geschmiert.

    • Sicherheitsketten mindern durch speziell geformte Sicherheitsglieder vor jedem Schneidezahn der Kette mögliche Rückschläge der Motorsäge ab.

  8. (8)

    Krallenanschlag

    • zur sicheren Führung bei Fäll- und Trennschnitten.

  9. (9)

    Kettenschutz und Transportsicherung.

bgi-8651_abb306.jpg