DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C18 - C18 Motorsägen

Voraussetzungen für den Motorsägeneinsatz

Motorsägen gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen.

Voraussetzung für deren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorsägenführer, die die für den Motorsägeneinsatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen. Motorsägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen.

Diese Arbeitshilfe erläutert die für den sicheren Motorsägeneinsatz erforderlichen Voraussetzungen.

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Motorsägenführer mit vollständiger persönlicher Schutzausrüstung

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Zu der Verletzung kam es durch das Nachlaufen der Sägekette.

  • Weil die Motorsäge abrutschte, schnitt die Kette in das Bein

  • Trotz Schnittschutzhose zog sich der Feuerwehrmann eine Verletzung im Bereich der Kniekehle zu. Die Hose verfügte an der Rückseite über keinen Schutz.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen durch Motorsägen entstehen insbesondere,

  • wenn Motorsägenführer körperlich oder fachlich ungeeignet sind,

  • durch unzureichende oder ungeeignete Schutzausrüstungen,

  • durch Mängel an der Sicherheitsausrüstung von Motorsägen.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Forsten" (GUV-V C51)

  • Information "Sichere Waldarbeit und Baumpflege" (GUV-I 8556)

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Sicherer Motorsägeneinsatz - Schutzausrüstungen und sichere Motorsägen sind Voraussetzung.