DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C17 - C17 Sicheres Trennen und Schneiden

Zu den bei technischen Hilfeleistungen möglichen Arbeitsverfahren zum Trennen und Schneiden von Metallteilen gehören das Trennschleifen und das Brennschneiden.

Diese Arbeitshilfe erläutert Sicherungsmaßnahmen beim Trennen und Schneiden.

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Brennschneiden unter erschwerten Bedingungen nach einem LKW-Unfall

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Bruch einer Schleifscheibe von wegfliegenden Teilen getroffen worden.

  • Mit dem Trennschleifer abgerutscht und in das Bein geschnitten.

  • Beim Brennschneiden von heißer Schlacke getroffen worden.

  • Schweißschlacke geriet in die offene Jacke des Schutzanzuges und führte zu der Verbrennung.

  • Beim Brennschneiden kam es in dem engen Raum zu einer Verpuffung.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen beim Trennschleifen und Brennschneiden entstehen insbesondere,

  • wenn diese Arbeiten durch nicht dafür ausgebildete Personen ausgeführt werden,

  • durch Brand- und Explosionsgefahr, z.B. durch Funkenflug, heiße Metall- und Schlacketeilchen, Wärmeleitung,

  • wenn Arbeiten ohne speziellen Augen- oder Gesichtsschutz durchgeführt werden,

  • wenn Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, z.B. Schutzhauben an Handtrennschleifmaschinen, Einrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Brennschneidgeräten,

  • durch das Wegschnellen verformter Stahlteile,

  • bei kunstharzgebundenen Trennscheiben, die überlagert sind (Verfall nach drei Jahren).

bgi-8651_bild02.jpgSchutzalterbestimmungen:

  • Für unter 18-Jährige sind Trennschleif- und Brennschneidarbeiten nur zum Zweck der feuerwehrtechnischen Ausbildung und unter Anleitung und Beaufsichtigung durch fachkundige Ausbilder erlaubt.

  • Für unter 15-Jährige sind diese Arbeiten grundsätzlich untersagt.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kap. 2.19 und 2.26)

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Die abgeschlossene Verriegelung eines brennenden Altkleider-Containers wird mittels "Flex" getrennt.