DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C13.2 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sichere Selbstrettungsübungen

  • Bei Selbstrettungsübungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine müssen Übende zusätzlich gegen Absturz gesichert sein.

  • Die Sicherung kann durch Einsatz eines Auffangsystems mit Auffanggurt und verschiedenen verbindenden Teilsystemen erfolgen, z.B. Auffanggurt mit Höhensicherungsgerät oder Kernmantel-Dynamikseil.

  • Die Auswahl des geeigneten Auffangsystems kann ggf. von den baulichen Gegebenheiten der Übungsstätte und dem Nutzungsumfang abhängig sein.

  • Selbstrettungsübungen nur unter Aufsicht eines in der Durchführung von Abseilübungen erfahrenen Feuerwehrangehörigen durchführen.

  • Übungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nur aus Höhen bis maximal 8 m durchführen. Hinweis: Bei Rettungsübungen mit Abseilgeräten sind größere Höhen zulässig. Siehe hierzu die Gebrauchsanweisungen der Hersteller.

  • Zunächst Gewöhnungsübungen aus geringerer Höhe durchführen.

  • Zum Anschlagen der Feuerwehrleine tragfähige und vorrangig bauseits vorhandene Anschlagpunkte benutzen.

  • Feuerwehrleinen und Verbindungsmittel nicht über scharfe Kanten führen. Ggf. Kantenschutz benutzen. Seile, die einer Kantenbeanspruchung unterlagen, sind zu prüfen und ggf. auszusondern.

  • Brüstungen und Geländer mit sicherem Halt übersteigen; aus Gebäudeöffnungen sicher heraussteigen. Die Feuerwehrleine dabei straff halten.

  • Die Eigensicherung sichernder Personen ist erforderlich.

  • Zur Abseilmethodik siehe Feuerwehr-Dienstvorschrift 1.

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Brüstungen und Geländer mit sicherem Halt übersteigen, die Feuerwehrleine dabei straff halten.

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Der Übende ist zusätzlich durch Auffanggurt und Kernmantel-Dynamikseil gegen Absturz gesichert.

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Selbstrettungsübung unter erschwerten Bedingungen - mit Pressluftatmer

bgi-8651_bild06.jpgGrundregeln zum sicheren Halten und Selbstretten mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine

Sicheres Halten

  1. 1.

    Der Feuerwehr-Haltegurt ist mit der Feuerwehrleine als Haltesystem ausschließlich zum Halten und nicht zum Auffangen geeignet. Bei Absturz mit einem Haltegurt drohen schwere Verletzungen, insbesondere Verletzungen der Wirbelsäule.

  2. 2.

    Feuerwehr-Haltegurte nur so einsetzen, dass die zu sichernde Person

    • die Absturzkante nicht erreichen kann

    • oder auf Flächen mit nicht mehr als 60 ° Neigung gehalten oder gegen Abrutschen gesichert wird.

  3. 3.

    Die Feuerwehrleine muss als Verbindungsmittel straff gespannt und kürzer als die Entfernung zur Absturzkante sein.

  4. 4.

    Bei zu langer Leine und Schlaffseilbildung ist die Wirksamkeit des Haltesystems nicht mehr gegeben. Es droht Absturzgefahr, wenn die Absturzkante erreicht werden kann.

  5. 5.

    Gegen das Benutzen von Feuerwehr-Haltegurten ohne Feuerwehrleine bestehen keine Bedenken, wenn das Verbindungsmittel des Haltegurtes um den Anschlagpunkt geführt oder geschlungen wird, so dass eine zweisträngige Belastung gegeben und ein freies Hängen im Gurt ausgeschlossen ist.

Sicheres Selbstretten

  1. 6.

    Bei Selbstrettungsübungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine müssen Übende zusätzlich gegen Absturz gesichert sein.

  2. 7.

    Übungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nur aus Höhen bis maximal 8 m durchführen. Zunächst Gewöhnungsübungen aus geringerer Höhe durchführen.

  3. 8.

    Zum Anschlagen der Feuerwehrleine tragfähige und vorrangig bauseits vorhandene Anschlagpunkte benutzen.

  4. 9.

    Feuerwehrleinen und Verbindungsmittel nicht über scharfe Kanten führen. Ggf. Kantenschutz benutzen.

  5. 10.

    Brüstungen und Geländer mit sicherem Halt übersteigen; aus Gebäudeöffnungen sicher heraussteigen. Die Feuerwehrleine dabei straff halten.