DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C13.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sicheres Halten mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine

  • Der Feuerwehr-Haltegurt ist mit der Feuerwehrleine als Haltesystem ausschließlich zum Halten und nicht zum Auffangen geeignet.

  • Bei Absturz mit einem Haltegurt drohen schwere Verletzungen, insbesondere Verletzungen der Wirbelsäule.

  • Haltesysteme deshalb nur so einsetzen, dass die zu sichernde Person

    • die Absturzkante nicht erreichen kann

    • oder auf Flächen mit nicht mehr als 60 ° Neigung gehalten oder gegen Abrutschen gesichert wird. Sind Winkel von Böschungen oder geneigten Dachflächen steiler, wird das Abrutschen zum Absturz.

  • Die Feuerwehrleine muss als Verbindungsmittel straff gespannt und kürzer als die Entfernung zur Absturzkante sein.

  • Bei zu langer Leine und Schlaffseilbildung ist die Wirksamkeit des Haltesystems nicht mehr gegeben. Es droht Absturzgefahr, wenn die Absturzkante erreicht werden kann.

  • Gegen das Benutzen von Feuerwehr-Haltegurten ohne Feuerwehrleine bestehen keine Bedenken, wenn das Verbindungsmittel des Haltegurtes um den Anschlagpunkt geführt oder geschlungen wird, so dass eine zweisträngige Belastung gegeben und ein freies Hängen im Gurt ausgeschlossen ist.

  • Zur Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen bei Absturzgefahr siehe Arbeitshilfe C14 "Sicherung gegen Absturz".

  • Mindestens einmal jährlich sind PSA zum Halten von einem Sachkundigen zu prüfen.

  • Beschädigte Feuerwehr-Haltegurte oder Feuerwehrleinen sind der Benutzung zu entziehen.

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Absturz mit Feuerwehr-Haltegurt - die Schädigung der Wirbelsäule ist sehr wahrscheinlich.

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Sicheres Halten an der unwegsamen Böschung eines Gewässers