DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C11.3 -  bgi-8651_bild06.jpg  Grundregeln für den sicheren Umgang mit Schläuchen und Armaturen

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bgi-8651_bild06.jpgSicherer Umgang mit Schläuchen und Armaturen

  1. 1.

    Schläuche bei der Entnahme von Fahrzeugen und beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten. Vorsicht vor herabfallenden oder hochschlagenden Kupplungen.

  2. 2.

    Schläuche drallfrei verlegen.

  3. 3.

    Schläuche möglichst am Rand von Verkehrswegen verlegen. Statt des schnellsten Weges oder der kürzesten Schlauchstrecke wenn möglich die jeweils sicherste Strecke wählen.

  4. 4.

    Schlauchreserven in Gebäuden und vor Eingängen so verlegen, dass bei Gefahr ein sicherer und ungehinderter Rückzug möglich ist.

  5. 5.

    Schlauchleitungen auf Treppen so verlegen, dass möglichst keine Stolperstellen entstehen. Schläuche z.B. durch das Treppenauge führen oder mittels Schlauchhalter am Geländer sichern.

  6. 6.

    Schlauchleitungen über Leitern nur bis zum 1. Obergeschoss mittragen. Sicherer ist das Hochziehen von Schlauchleitungen mittels Leine.

  7. 7.

    Schlagartiges Öffnen oder Schließen von Strahlrohren, Verteilern oder Absperrschiebern vermeiden.

  8. 8.

    Unter Druck stehende, schlagende Strahlrohre nicht aufheben. Schlauchleitungen vorher drucklos machen.

  9. 9.

    Strahlrohre bei der Wasserabgabe mit ausreichender Personenzahl halten. B-Strahlrohre möglichst nur mit Stützkrümmer einsetzen.

  10. 10.

    Die Wasserabgabe von Leitern aus möglichst vermeiden. B-Strahlrohre dürfen von Leitern aus nicht eingesetzt werden.