DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C10.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Anschlagmittel und Anschlagpunkte

  • Zugseile von Seilwinden oder Seilzügen dürfen mit der Last nur durch geeignete Anschlagmittel verbunden werden.

  • Geeignete Anschlagmittel sind z.B. Drahtseile (Stropps), Hakenketten, Hebebänder und Schäkel als lösbare Verbindungsteile.

  • Zur feuerwehrtechnischen Beladung gehörende Anschlagmittel sind z.B.:

    • verschieden lange Drahtseile mit einem Nenndurchmesser von 16 mm und mit 200 mm langer Öse oder Kausche als Seilendverbindung,

    • Hebebänder, z.B. als Endlosschlingen,

    • Schäkel mit einer Beanspruchung bis 50 oder 100 kN.

  • Anschlagpunkte von der Anzahl und Tragfähigkeit so auswählen, dass die Zugkräfte sicher aufgenommen werden können.

  • An Fahrzeugen nur die dafür vorgesehenen Anschlagpunkte benutzen, z.B. die Anhängerkupplung oder Abschleppvorrichtungen.

  • Dienen Fahrzeuge als Festpunkt, sind sie durch Betätigen der Feststellbremse und Vorlegen von Unterlegkeilen gegen Bewegung zu sichern.

  • Beim Anschlagen an Bäumen geeigneten Baumschutz verwenden, z.B. Brettstücke, ggf. auch Schlauchbrücken.