Abschnitt C3.1 - Sichere Geräteräume in Feuerwehrfahrzeugen
Feuerwehrtechnische Beladung muss transportsicher gelagert sein.
Geräte müssen so arretiert oder befestigt sein, dass sie sich insbesondere während der Fahrt nicht unbeabsichtigt lösen oder bewegen können.
Das Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen und -anhängern muss leicht und gefahrlos möglich sein.
Abstände zwischen Geräten und Auf- und Einbauten müssen ausreichende Zugriffsmöglichkeiten bieten.
An Aufbauten dürfen keine scharfen Kanten, Grate oder gefährlich vorstehende Teile vorhanden sein.
Mögliche Quetsch- und Scherstellen müssen z.B. gegen Hineingreifen ausreichend gesichert sein.
Ungünstige Lagerung des Stromerzeugers - eine körpergerechte Entnahme des schweren Gerätes ist nicht möglich.
Beispielhaft - durch tiefe Lagerung des Stromerzeugers ergeben sich ergonomisch günstige Griffhöhen.
Schübe der Fahrzeug-Geräteräume müssen sich selbsttätig verriegeln, leichtgängig und gegen unbeabsichtigtes vollständiges Ausziehen gesichert sein.
Arretierungen der Geräte, Schübe und Klappen müssen auch mit Schutzhandschuhen leicht zugänglich und sicher zu handhaben sein.
Die Entnahme von Tragkraftspritzen, Stromerzeugern und anderen schweren Geräten muss körpergerecht möglich sein, z.B. durch:
Gerätelagerung an so tiefer Stelle des Fahrzeugaufbaus, dass sich zwischen Tragegriffen und Boden ergonomisch günstige Griffhöhen ergeben,
Schräglagerung des Geräteschlittens, z.B. für Tragkraftspritzen,
mechanische Absenkmöglichkeit des Geräteschlittens mit vorteilhafter horizontaler Lagerung.
Feuerwehrfahrzeuge dürfen nicht über die zulässigen Werte hinaus beladen werden. Dies ist insbesondere bei Nachrüstung oder Umbau zu beachten.
Schräglagerung des Geräteschlittens