DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C3 - C3 Sicheres Laden und Transportieren

Das Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen und -anhängern muss leicht und gefahrlos möglich sein. Voraussetzung dafür sind sicher und ergonomisch gestaltete Geräteräume in Fahrzeugen. Feuerwehrangehörige müssen bei Ladevorgängen und beim Transportieren die dafür nötige Übersicht bewahren. Durch Kenntnis von Beladeplänen wird unnötiges und oft hektisches Suchen benötigter Geräte vermieden.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zum sicheren Laden und Transportieren.

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bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Entnehmen eines Gerätes habe ich mir an einer scharfen Kante des Aufbaus eine Schnittverletzung zugezogen.

  • Beim Hineinschieben der Pressluftatmerhalterung mehrere Finger geklemmt.

  • Die Tragkraftspritze rutschte bei der Entnahme aus dem Fahrzeug vom Schlitten und fiel zu Boden. Dadurch kam es zu der Beinverletzung.

  • Bei der Schlauchentnahme von einer Schlauchkupplung am Kopf getroffen worden.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen beim Be- und Entladen von Feuerwehrfahrzeugen insbesondere durch

  • Quetsch- und Scherstellen,

  • vorstehende Kanten des Fahrzeugaufbaus und der Beladung,

  • nicht ausreichende Zugriffsmöglichkeiten,

  • schwere Geräte, z.B. Tragkraftspritzen oder tragbare Stromerzeuger,

  • herausrutschende, nachrutschende, herunterfallende oder kippende Beladung bei unzureichender Ladungssicherung,

  • ungeeignete Transportgeräte und Transporthilfen,

  • nachgebende oder unebene Absetzflächen.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziele:

  • Feuerwehrfahrzeuge und -anhänger müssen so gestaltet sein, dass beim Verladen, Transport oder Entladen der Geräte Gefährdungen vermieden werden.

  • Tragbare Feuerwehrgeräte müssen von so vielen Feuerwehrangehörigen getragen werden, dass diese nicht gefährdet werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • UVV "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29)

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Gefahr! Bei der Schlauchentnahme kann die Schlauchkupplung herunterfallen.