Abschnitt C2.1 - Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum
Anforderungen für den Einbau von Atemschutzgeräten in Mannschaftsräumen sind in den Normen DIN 14 502 Teil 2 und EN 1846 Teil 2 festgelegt.
Es wird empfohlen, Atemschutzgeräte und deren Halterungen entgegengesetzt zur Fahrtrichtung anzuordnen.
Es dürfen keine Geräteteile über Rückenlehnen oder Rückenpolster hervorstehen.
Jedes Atemschutzgerät muss einzeln entriegelt werden können und gegen unbeabsichtigtes Entriegeln gesichert sein.
Atemschutzgeräte müssen während und nach dem Anlegen in ihren Halterungen gesichert bleiben. Das Entriegeln darf erst nach Stillstand des Fahrzeuges erfolgen.
Mit angelegtem Atemschutzgerät nur rückwärts und unter Benutzung der vorhandenen Haltegriffe und Ausstiege aus dem Fahrzeug aussteigen.
Das Atemschutzgerät muss in der Halterung gesichert bleiben.
Mit angelegtem Atemschutzgerät nur rückwärts aussteigen.