DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt C2 - C2 Sichere Fahrer- und Mannschaftsräume

Fahrer- und Mannschaftsräume von Feuerwehrfahrzeugen müssen so beschaffen sein, dass ein sicheres Einsteigen, Aussteigen und Mitfahren möglich ist. Feuerwehrangehörige müssen in der sicheren Benutzung unterwiesen sein.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für die Sicherheit in Fahrer- und Mannschaftsräumen und zum sicheren Ein- und Aussteigen.

bgi-8651_abb150.jpg

Sicherheit vor Schnelligkeit - Sicherheitsgurte schützen nicht nur im Privatfahrzeug.

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Einsteigen in das Fahrzeug ist der Feuerwehrmann vom Aufstieg abgerutscht und hat den Halt verloren.

  • Der Beifahrer prallte bei einer Vollbremsung gegen die Frontscheibe. Er hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt.

  • Mit dem Knie gegen eine hervorstehende Kante des Funkgerätes geprallt.

  • Beim Aussteigen aus dem Löschfahrzeug mit angelegtem Atemschutzgerät auf eine Kante gestoßen. Dadurch kam es zur Rückenverletzung.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen in und bei der Benutzung von Fahrer- und Mannschaftsräumen insbesondere, wenn

  • vorhandene Sicherheitsgurte nicht angelegt werden,

  • Ausrüstungen, z.B. bei Bremsvorgängen, durch den Fahrzeug-Innenraum geschleudert werden können,

  • beim Ein- oder Aussteigen z.B.

    • aus Fahrzeugen herausgesprungen wird,

    • Haltegriffe oder Aufstiege nicht benutzt werden,

  • in den Bereich gefährlicher Schließkanten an Fahrzeugtüren und Fahrzeugfenstern hineingegriffen wird,

  • gefährliche Kanten oder Vorsprünge von Fahrzeug- oder Zubehörteilen vorhanden sind, z.B.

    • unsachgemäß eingebaute Funkgeräte und deren Halterungen,

    • hervorstehende Teile von Atemschutzgeräten.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

Fahrzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • UVV "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29)

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

bgi-8651_abb151.jpg

Auch moderne Feuerwehrfahrzeuge ...
... sind nicht zwangsläufig ein- und ausstiegssicher.

bgi-8651_abb152.jpg

Besser gelöst

Sitzplätze:

  • Für jede im Fahrzeug mitfahrende Person muss ein Sitzplatz vorhanden sein.

Sicherheitsgurte:

  • Nehmen Feuerwehrfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen vorhandene Sicherheitsgurte benutzt werden.

  • Sicherheitsgurte sollten nachgerüstet werden, wenn Verankerungspunkte vorhanden sind.

  • Sicherheitsgurte müssen mit Aufrollautomatik versehen sein.

  • Trotz Kopfstützen und Sicherheitsgurt hat sich das Tragen von Helmen bei Einsatzfahrten als nicht nachteilig erwiesen.

Kopfstützen:

  • Sind Sicherheitsgurte eingebaut, müssen auch ausreichend höhenverstellbare Kopfstützen vorhanden sein. Dies gilt nicht für Mannschaftsräume.

Geräte und Ausrüstungen in Fahrer- und Mannschaftsräumen:

  • Geräte und Ausrüstungen müssen in Fahrer- und Mannschaftsräumen transportsicher gelagert und untergebracht sein.

  • Durch das Nachrüsten von Fahrzeug-Zubehör oder Ausrüstungsteilen dürfen keine gefährlichen Kanten oder Vorsprünge entstehen.

bgi-8651_abb153.jpg

Nachgerüsteter Sicherheitsgurt mit Aufrollautomatik im Mannschaftsraum

bgi-8651_abb154.jpg

Gefahr!
Feuerwehrhelm und Handfunksprechgerät liegen ungesichert auf einer zudem ungeeigneten Ablage im Fahrerraum.

bgi-8651_abb155.jpg

Durch die Ladevorrichtung gesicherte Handfunksprechgeräte