DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C1 - C1 Sicherer Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen

Der betriebssichere Zustand von Feuerwehrfahrzeugen ist Voraussetzung für sichere Fahrten zu Einsätzen und Übungen. Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen müssen ihrer besonderen Verantwortung zusätzlich durch sichere Fahrweise nachkommen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen.

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bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Ankuppeln des Anhängers an das Löschfahrzeug schlug die Zuggabel zur Seite und traf den Kameraden am Bein.

  • Bei scharfer Kurvenfahrt geriet das Feuerwehrfahrzeug außer Kontrolle und stürzte um. Mehrere Feuerwehrangehörige wurden verletzt.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn

  • Feuerwehrfahrzeuge nicht betriebssicher sind,

  • Mängel, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, nicht gemeldet und beseitigt werden,

  • Fahrer für das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen nicht geeignet sind,

  • die Fahrweise den Verkehrsbedingungen nicht angepasst ist.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Schadhafte Fahrzeuge sind unverzüglich instandzusetzen. Ist dies nicht sofort möglich, sind sie der Benutzung zu entziehen.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • UVV "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29)

  • Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" (BGG 915)

  • Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916)

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Einschränkung des arbeitssicheren Zustandes - bedingt durch parkende Fahrzeuge lässt sich die hintere Abstützung der Drehleiter nicht ausreichend weit ausfahren.