DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B7 - B7 Sichere Lagerung von Gefahrstoffen

Durch unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen können Brand- und Explosionsgefahren entstehen. Dies gilt z.B. für die unsachgemäße Lagerung von Kraftstoffen zum Betrieb von Motoren, unterschiedlicher entzündbarer Flüssigkeiten*, für Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie von Druckgasen, z.B. Acetylen und Flüssiggas.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen.

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Für entzündbare Flüssigkeiten fehlt häufig ein Lagerkonzept - in diesem Durcheinander befinden sich unter anderem auch Lacke, Lösemittel, Reiniger, Fette und Kraftstoffe.

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiel:

  • Bei Umfülltätigkeiten entzündeten sich Dämpfe einer ausgelaufenen Flüssigkeit. Beim Löschversuch zog sich der Gerätewart Verbrennungen an den Fingern zu.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen durch die Lagerung insbesondere wenn

  • durch unsachgemäße Lagerung Brand- und Explosionsgefahren entstehen,

  • die Lagerung nicht in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältnissen erfolgt,

  • Behältnisse nicht eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind,

  • bauliche Anforderungen an Lagerräume nicht eingehalten sind,

  • auf mögliche Gefährdungen nicht durch die erforderlichen Sicherheitszeichen hingewiesen wird.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Bauliche Anlagen und Einrichtungen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen für Personen vermieden werden und Gerätschaften sowie Betriebsstoffe sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen" (Gefahrstoffverordnung) mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • Garagenverordnungen der Länder

  • Information "Gefahrstoffe auf dem Bauhof" (GUV-I 8561)

  • Information "Gefahrstoffe in Werkstätten" (GUV-I 8625)

Bisheriger Begriff nach VbF: Brennbare Flüssigkeiten