DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B6.4 -  bgi-8651_bild05.jpg  Elektrische Ausrüstung von Arbeitsgruben

  • Arbeitsgruben gelten in der Regel als "feuchte und nasse Räume" im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die elektrische Installation muss nach DIN VDE 0100 Teil 737 "Feuchte und nasse Bereiche und Räume; Anlagen im Freien" ausgeführt sein.

  • Eingebaute Leuchten müssen mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen und gegen mechanische Beschädigung geschützt sein, z.B. durch schlagfeste Kunststoffabdeckungen.

  • Handleuchten, die in Arbeitsgruben verwendet werden, müssen z.B. mit Schutzglas und Schutzkorb versehen sein.

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Beleuchtung in der Arbeitsgrube - die eingebauten Leuchten entsprechen der Schutzart IP 54.