Abschnitt B5 - B5 Sichere Werkstätten
Die Voraussetzungen für sichere Instandhaltungsarbeiten lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für sichere Werkstätten.
Instandhaltungsarbeiten am Feuerwehrfahrzeug
Unfallbeispiele:
Als das Fahrzeug mit dem Wagenheber angehoben wurde, rollte es weg. Dabei wurde der Fuß eingeklemmt.
Bei Reinigungsarbeiten wurde Benzin verwendet. Dabei kam es zu einer Verpuffung.
Bei Schleifarbeiten einen Schleiffunken in das Auge bekommen.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen in Werkstätten zur Fahrzeug-Instandhaltung insbesondere durch
Abrollen, Absinken, Abgleiten oder Umkippen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen,
Abgase von Verbrennungsmotoren, z.B. wenn Abgasabsaugungen fehlen,
Einatmen, Verschlucken oder Kontakt mit Gefahrstoffen, z.B. Reinigungsmitteln, Kraftstoffen, Löse- und Verdünnungsmitteln, Anstrichstoffen, Säuren, Laugen,
Brand- und Explosionsgefahr, z.B. bei Arbeiten am Kraftstoffsystem, bei Schweiß- und Lackierarbeiten,
wegfliegende Teile, z.B. Schleiffunken, Metallspäne,
Heben und Transportieren von schweren Teilen,
Personen, die in Werkstätten arbeiten und nicht unterwiesen wurden.
Schutzziel:
Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden.
Arbeitsplätze müssen so beschaffen sein und erhalten werden, dass sie ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Geräumigkeit, der Trittsicherheit, der Beleuchtung und Belüftung.
Weitere Informationen:
UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kapitel 2.26)
Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kapitel 2.29)
Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)
Information "Sicherheit im Feuerwehrhaus" (GUV-I 8554)
Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit
... und das Gegenteil davon