DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B5 - B5 Sichere Werkstätten

Die Voraussetzungen für sichere Instandhaltungsarbeiten lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für sichere Werkstätten.

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Instandhaltungsarbeiten am Feuerwehrfahrzeug

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Als das Fahrzeug mit dem Wagenheber angehoben wurde, rollte es weg. Dabei wurde der Fuß eingeklemmt.

  • Bei Reinigungsarbeiten wurde Benzin verwendet. Dabei kam es zu einer Verpuffung.

  • Bei Schleifarbeiten einen Schleiffunken in das Auge bekommen.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen in Werkstätten zur Fahrzeug-Instandhaltung insbesondere durch

  • Abrollen, Absinken, Abgleiten oder Umkippen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen,

  • Abgase von Verbrennungsmotoren, z.B. wenn Abgasabsaugungen fehlen,

  • Einatmen, Verschlucken oder Kontakt mit Gefahrstoffen, z.B. Reinigungsmitteln, Kraftstoffen, Löse- und Verdünnungsmitteln, Anstrichstoffen, Säuren, Laugen,

  • Brand- und Explosionsgefahr, z.B. bei Arbeiten am Kraftstoffsystem, bei Schweiß- und Lackierarbeiten,

  • wegfliegende Teile, z.B. Schleiffunken, Metallspäne,

  • Heben und Transportieren von schweren Teilen,

  • Personen, die in Werkstätten arbeiten und nicht unterwiesen wurden.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden.

  • Arbeitsplätze müssen so beschaffen sein und erhalten werden, dass sie ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Geräumigkeit, der Trittsicherheit, der Beleuchtung und Belüftung.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kapitel 2.26)

  • Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500, Kapitel 2.29)

  • Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)

  • Information "Sicherheit im Feuerwehrhaus" (GUV-I 8554)

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Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit

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... und das Gegenteil davon