DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B3.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in bestehenden Feuerwehrhäusern - Mindestanforderungen

  • Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen muss bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen ein Verkehrsweg von mindestens 0,5 m verbleiben.

    Hinweis: Bei nebeneinander stehenden Fahrzeugen sind jeweils nur die geöffneten Türen oder Klappen eines Fahrzeuges zu berücksichtigen.

  • Soweit Mindestanforderungen unterschritten sind, müssen bauliche Änderungen angestrebt werden.

  • Übergangsweise sind organisatorische Regelungen zu treffen. Herausgefahrene Fahrzeuge können z.B. erst vor dem Tor von der Mannschaft besetzt werden.

  • Es wird empfohlen, ständige Hindernisse und Gefahrstellen deutlich erkennbar und dauerhaft durch gelbschwarze Streifen zu kennzeichnen. Dies sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Einklemmens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens oder Stolperns von Personen besteht.

  • Bei Fahrzeug-Neubeschaffungen ist zu prüfen, ob bei größeren Fahrzeugabmessungen die Mindestanforderungen für Verkehrswege erhalten bleiben. Ein Unterschreiten der Mindestanforderungen darf mit einer Neubeschaffung nicht verbunden sein.

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Gefahr! Hier reicht der Platz nicht einmal zum sicheren Ein- und Aussteigen des Fahrers.

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Mindestanforderungen gerade erfüllt - bei geöffneter Fahrzeugtür verbleibt zwischen den Fahrzeugen ein ausreichend breiter Verkehrsweg.