Abschnitt B2 - B2 Künstliche Beleuchtung
Verkehrswege und Arbeitsplätze in Feuerwehreinrichtungen müssen bei nicht ausreichendem Tageslicht künstlich beleuchtet werden. Wichtigstes Kriterium der künstlichen Beleuchtung ist die Beleuchtungsstärke. Weitere Gütekriterien der Beleuchtung sind z.B. die Begrenzung der Blendung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe sowie Lichtrichtung, Schattigkeit und Gleichmäßigkeit.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung künstlicher Beleuchtungen in Feuerwehreinrichtungen.
Schön anzusehen: Beleuchtung einer Feuerwache als Kunstobjekt
Unfallbeispiele:
Nach der Alarmierung auf dem dunklen Weg vom Parkplatz in das Feuerwehrhaus über einen Kantstein gestolpert.
Auf dem Weg zum Lichtschalter in der noch unbeleuchteten Fahrzeughalle eine Treppenstufe übersehen und gestürzt.
Beim Auswechseln einer Leuchtstoffröhre von der Leiter gestürzt.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei nicht ausreichendem Tageslicht insbesondere, wenn
im Bereich von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen betriebliche Zusammenhänge und Abläufe nicht ausreichend erkennbar werden,
Gefahrenquellen in der Umgebung nicht ausreichend erkennbar sind, z.B. Stufen, Hindernisse.
Schutzziel:
Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben können.
Weitere Informationen:
UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung"
DIN EN 12 464 Teil 1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten - Arbeitsstätten in Innenräumen"
DIN EN 12 464 Teil 2 "Beleuchtung von Arbeitsstätten - Arbeitsplätze im Freien"
Vorbildlich: Die künstliche Beleuchtung über den Verkehrswegen neben dem Fahrzeug ergänzt die Beleuchtung durch das Tageslicht. Lichtöffnungen für das Tageslicht sind im Tor und in der rückwärtigen Wand vorhanden.