DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt B1.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sichere An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus

  • Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen den Fahrzeugen am Feuerwehrhaus eintreffender Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen ist zu vermeiden.

  • Sind bei bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen für eine gefahrlose An- und Abfahrt unmöglich oder unangemessen, so sind die An- und Abfahrtswege organisatorisch so festzulegen, dass gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend vermieden wird.

  • Bei allen Regelungen darf nicht vergessen werden: Die Verantwortung im Straßenverkehr trägt grundsätzlich der Fahrzeugführer.

  • Feuerwehrinterne Regelungen über An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus oder Maßnahmen mit Beschilderung oder Lichtzeichen, die in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingreifen würden, sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

  • Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen muss die sichere Verkehrsanbindung bereits bei der Planung Berücksichtigung finden.

bgi-8651_abb66.jpg

Der Ausfahrtbereich des Feuerwehrhauses ist für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar.

bgi-8651_abb67.jpg

Der Stauraum vor den Toren bringt Sicherheit.

Die Situationen 1 und 2 zeigen vereinfacht die Anzahl der Begegnungsmöglichkeiten zwischen eintreffenden Einsatzkräften und dem ausrückenden Löschfahrzeug.

Situation 1: Bei der dargestellten Anlage des Parkraumes für PKW ergeben sich für anfahrende Einsatzkräfte und ausrückende Löschfahrzeuge insgesamt vier mögliche Gefahrensituationen.

bgi-8651_abb68.jpg

Situation 2: Die Gefahrensituationen reduzieren sich in diesem Bild auf zwei. Die Anlage des Parkraumes in diesem Beispiel erweist sich also bei weitem günstiger als in der Situation 1.

bgi-8651_abb69.jpg