Abschnitt B1.1 - Sichere An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus
Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen den Fahrzeugen am Feuerwehrhaus eintreffender Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen ist zu vermeiden.
Sind bei bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen für eine gefahrlose An- und Abfahrt unmöglich oder unangemessen, so sind die An- und Abfahrtswege organisatorisch so festzulegen, dass gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend vermieden wird.
Bei allen Regelungen darf nicht vergessen werden: Die Verantwortung im Straßenverkehr trägt grundsätzlich der Fahrzeugführer.
Feuerwehrinterne Regelungen über An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus oder Maßnahmen mit Beschilderung oder Lichtzeichen, die in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingreifen würden, sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen muss die sichere Verkehrsanbindung bereits bei der Planung Berücksichtigung finden.
Der Ausfahrtbereich des Feuerwehrhauses ist für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar.
Der Stauraum vor den Toren bringt Sicherheit.
Die Situationen 1 und 2 zeigen vereinfacht die Anzahl der Begegnungsmöglichkeiten zwischen eintreffenden Einsatzkräften und dem ausrückenden Löschfahrzeug.
Situation 1: Bei der dargestellten Anlage des Parkraumes für PKW ergeben sich für anfahrende Einsatzkräfte und ausrückende Löschfahrzeuge insgesamt vier mögliche Gefahrensituationen.
Situation 2: Die Gefahrensituationen reduzieren sich in diesem Bild auf zwei. Die Anlage des Parkraumes in diesem Beispiel erweist sich also bei weitem günstiger als in der Situation 1.